- Steuerentlastungen für Gastronomie und Pendler geplant.
- Umsatzsteuer für Speisen sinkt 2026 von 19% auf 7%.
- Pendlerpauschale wird 2026 auf 38 Cent erhöht.
- Deeskalation im Iran-Konflikt - Diese 3 Aktien könnten jetzt stark profitieren! (hier klicken)
Das Ministerium setzt damit Vorhaben um, die CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag angekündigt haben. Zur Umsatzsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie heißt es im Entwurf, Ziel der Maßnahme sei die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche.
Weitergabe der Erleichterungen an Kunden fraglich
Ob es zu Preissenkungen in Restaurants kommt, ist allerdings offen. Die Umsätze im Gastgewerbe waren zuletzt gesunken.
Die Pendlerpauschale liegt aktuell für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke von der Wohnung zum Arbeitsplatz bei 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer kann man 38 Cent ansetzen.
Neben dem Bundestag muss auch der Bundesrat den Änderungen zustimmen. Die Entlastungen sorgen laut Entwurf für Steuermindereinnahmen in Milliardenhöhe nicht nur beim Bund, sondern auch bei den Ländern. Das dürfte erneut für Konflikte sorgen.
Bei einem bereits beschlossenen "Wachstumsbooster" mit steuerlichen Entlastungen für Firmen hatte der Bund den Ländern milliardenschwere Kompensationen zugesagt. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte aber bereits deutlich gesagt, er sehe keine Möglichkeiten des Bundes, die Länder bei der Erhöhung der Pendlerpauschale und der Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie für Steuerausfälle zu entlasten. Dazu gebe es keine Spielräume./hoe/DP/jha
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.