- Marine Le Pen wurde von Wahlen ausgeschlossen.
- Der Staatsrat wies ihre Anträge zurück.
- Einem Gerichtsurteil zufolge kann sie fünf Jahre nicht antreten.
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Ein Gericht hatte Le Pen Anfang April wegen Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt. Der umstrittenste Teil der Strafe ist, dass sie fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten darf. Diese Strafe war sofort in Kraft getreten - anders als eine teils auf Bewährung ausgesetzte Haftstrafe. Le Pen legte gegen das Urteil Berufung ein. Das Berufungsgericht hat eine Entscheidung im kommenden Sommer ins Auge gefasst.
Angesichts der vorläufigen Vollstreckung der Unwählbarkeit wäre Le Pen nicht in der Lage, bei einer vorgezogenen Parlaments- oder Präsidentschaftswahl zu kandidieren. Regulär steht die kommende Präsidentschaftswahl, bei der Le Pen kandidieren wollte, 2027 an. In der aktuellen politischen Krise in Frankreich kann es aber vorgezogene Parlamentswahlen geben. Teile der Opposition fordern zudem den Rücktritt von Präsident Emmanuel Macron, was eine vorgezogene Präsidentschaftswahl zur Folge hätte./evs/DP/jha
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