Betroffen seien 15 Naturschutzgebiete, darunter vier vor den Küsten von Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Die Folgen der Grundschleppnetzfischerei seien verheerend für empfindliche Lebensräume. Die Umweltschützer verlangen deshalb von der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten und die aufgeführten Fälle vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen.
Kein EU-Gesetz gegen Fischerei mit Grundschleppnetzen
Die Fischerei mit Grundschleppnetzen ist per se in der EU nicht verboten. Im Februar 2023 hatte die Kommission die Mitgliedsstaaten aufgefordert, die Fischereiart in empfindlichen Gebieten schrittweise einzustellen - ein Gesetz dazu gibt es derzeit auf EU-Ebene jedoch nicht. Allerdings gelten in den Meeresschutzgebieten EU-Richtlinien zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der darin vorkommenden Tiere und Pflanzen.
Bei der Grundschleppnetzfischerei ziehen Schiffe teils riesige Netze durchs Meer, deren unteres Ende durch Gewichte direkt über den Boden schleift. Lebensräume wie Muschelbänke und Riffe können dadurch schwer beschädigt werden, außerdem sind die Beifangquoten hoch. Trotz der Vorbehalte gegen die Praxis ist sie noch weit verbreitet - das Gros der Wildfische auf hiesigen Tellern wird so aus dem Meer geholt./mah/DP/zb
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