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Juli Zeh: Würde Nominierung für Karlsruhe ablehnen

POTSDAM (dpa-AFX) - Die Schriftstellerin und Juristin Juli Zeh würde eine Nominierung für das Bundesverfassungsgericht ausschlagen. Der "Berliner Zeitung" sagte sie auf die Frage, ob sie die Nominierung annehmen würde, wenn man sie vorschlagen würde: "Ich würde das als eine große Ehre betrachten und mich heftig mit der Entscheidung quälen, weil ich eine hohe Dankbarkeit gegenüber unserem Land empfinde und mich berufen fühle, durch mein Engagement etwas zurückzugeben, wenn ich kann. Aber am Ende würde ich die Nominierung ablehnen, weil sie bedeuten würde, meine künstlerische Arbeit komplett an den Nagel zu hängen."

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Ein Mann liest Wirtschaftsnachrichten (Symbolbild).
Quelle: - pixabay.com:

Die Bestsellerautorin Zeh ist SPD-Mitglied und ehrenamtliche Richterin am Landesverfassungsgericht in Brandenburg.

Rückzug von Potsdamer Jura-Professorin Brosius-Gersdorf

Die Potsdamer Jura-Professorin Frauke Brosius-Gersdorf hatte ihre Bereitschaft zur Kandidatur als Richterin am Bundesverfassungsgericht vor einigen Tagen zurückgezogen. Die Wahl von Brosius-Gersdorf und zwei weiteren Kandidaten für das höchste deutsche Gericht war im Juli im Bundestag geplatzt. Der Widerstand in der Unionsfraktion gegen die SPD-Kandidatin war zu groß geworden.

Zeh nennt hohe Arbeitsbelastung

Der "Berliner Zeitung" sagte Zeh: "Schon Landesverfassungsrichter müssen sehr viel arbeiten und werden dafür traurigerweise nicht einmal bezahlt, abgesehen von einer Aufwandsentschädigung - wir arbeiten alle ehrenamtlich." Am Bundesverfassungsgericht sei die Arbeitsbelastung ungleich höher, das könne man nicht zusätzlich zu einer anderen Tätigkeit machen.

Zum Rückzug von Brosius-Gersdorf sagte Zeh unter anderem: "Aus meiner Sicht illustriert ihr Fall ein Versagen von Medienvertretern und auch zum Teil Bundestagsabgeordneten, die lieber auf Empörungsbereitschaft und Skandalisierung setzen, anstatt sachliche Argumente und Informationsvermittlung in den Vordergrund zu stellen."/mow/DP/zb

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