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Geschützte Herkunftsangaben nicht nur für Lebensmittel

BERLIN (dpa-AFX) - Bekannte geografische Angaben von Produkten sollen künftig besser rechtlich zu schützen sein - nicht nur bei Lebensmitteln wie Lübecker Marzipan und Spreewälder Gurken. Möglich werden soll es auch für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse. Das sieht ein Gesetzentwurf des Agrar- und des Justizministeriums vor, den das Bundeskabinett auf den Weg gebracht hat.

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Lebensmittel gestapelt im Supermarkt. (Symbolbild)
Quelle: - ©unsplash.com:

Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) sagte: "Was bei Agrarprodukten bestens funktioniert, kann auch bei handwerklichen und industriellen Erzeugnissen aus einer Region zu einem Mehrwert führen." Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) erläuterte, nun solle ein EU-weiter Schutz etwa auch für "Uhren aus Glashütte" oder "Geigen aus Mittenwald" geregelt werden. Solche Angaben stünden für Vertrauen und Tradition und seien oft kaufentscheidend.

Umsetzung einer EU-weiten Reform

Bei geschützten geografische Angaben geht es um Namen von Erzeugnissen, deren Eigenschaften auf einen Ursprung aus einem bestimmten Gebiet zurückzuführen sind, wie es zur Erläuterung hieß. Mit dem Gesetzentwurf soll eine EU-weite Reform in nationales Recht umgesetzt werden. Konkret geht es etwa auch um Erleichterungen bei der Eintragung für bestimmte Produkte./sam/DP/jha


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