dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 317

Gericht hebt Insolvenzverfahren für Modekette Sinn auf

HAGEN (dpa-AFX) - Das Amtsgericht Hagen hat das Insolvenzverfahren für die Modehauskette Sinn aufgehoben. Dies teilte das Gericht mit. Damit sei das Modehaus erfolgreich restrukturiert, berichtete ein Sprecher des Insolvenzverwalters Michael Mönig.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis
Ein Richterhammer (Symbolbild).
Quelle: - pexels.com:

Ende April hatten sich die Gläubiger bei einer Versammlung mehrheitlich für ein Übernahmeangebot der bisherigen Eigentümerin Isabella Goebel entschieden. Es sah den Erhalt aller 34 Standorte mit allen 1.500 Beschäftigten vor. Davon arbeiten rund 75 in der Zentrale im westfälischen Hagen.

Das Modeunternehmen hatte im August 2024 zunächst einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Später wurde das Verfahren in ein herkömmliches Insolvenzverfahren geändert. Bei Antragstellung im Sommer 2024 gab es noch 41 Sinn-Modehäuser.

Sinn-Modehäuser vor allem in mittelgroßen Städten

Mit seinen aktuell 34 Modehäusern ist Sinn in mehreren Bundesländern vertreten, vor allem in mittelgroßen Städten. 22 davon befinden sich in Nordrhein-Westfalen. Zuletzt erwirtschaftete die Sinn GmbH einen Umsatz von 240 Millionen Euro.

Bereits 2020 war der Modehändler in die Insolvenz gerutscht. Davor hatte die Kette unter dem Namen SinnLeffers auch schon 2008 und 2016 Insolvenz angemeldet./tob/DP/jha

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend