- Berliner können überhöhte Mieten online melden.
- Mieter können den Berliner Mietspiegel nutzen.
- Überhöhte Mieten können als Ordnungswidrigkeit gelten.
- Energiekrise als Kurstreiber:
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Grundsätzlich gilt die Empfehlung, zunächst zu prüfen, wie die ortsübliche Vergleichsmiete für die jeweilige Wohnung ist. Das ist anhand des Berliner Mietspiegels möglich. Ein entsprechender Abfrageservice steht ebenfalls online zur Verfügung.
Ist die Miete mehr als 20 Prozent höher als die ortsübliche Vergleichsmiete, gibt es die Möglichkeit, das dem Bezirksamt zu melden und prüfen zu lassen. Bei einer solchen überhöhten Miete handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Überhöhte Miete kann eine Geldbuße zur Folge haben
Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Geldbuße geahndet werden. Auf Antrag des Mieters kann außerdem die Rückerstattung der zu viel gezahlten Miete angeordnet werden, so die Stadtentwicklungsverwaltung. Bei einer Überschreitung um mehr als 50 Prozent besteht der Verdacht sogenannter Wuchermieten, die eine Straftat sein können.
Wenn die digitale Anzeige eingegangen ist, setze sich das Bezirksamt mit dem Mieter in Verbindung und kläre dann mit ihm, ob eine Mietpreisüberhöhung vorliegt. Das Bezirksamt fordert in dem Zusammenhang unter Umständen weitere Informationen und Unterlagen an. Wenn die Prüfung einen Anfangsverdacht ergibt, kann das Bezirksamt zum Beispiel ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.
Die vom Berliner Senat im März 2025 eingerichtete Mietpreisprüfstelle hat immer wieder Fälle überhöhter Mieten festgestellt, die zum Teil erheblich über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Auch die Mietpreisprüfstelle ist für Mieterinnen und Mieter ein möglicher Ansprechpartner. Dort gibt es die Möglichkeit zur Beratung am Telefon oder in einem persönlichen Gespräch./ah/DP/stw
| Strategie | Hebel | |||
| Steigender Kurs |
Call
|
5
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10
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20
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| Fallender Kurs |
Put
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5
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10
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20
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