- Die Deutsche Umwelthilfe hat eine Klage eingelegt.
- Die Klage richtet sich gegen den Wohnungskonzern Vonovia.
- Ein Verhandlungstermin über die Klage ist noch offen.
- Energiekrise als Kurstreiber:
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Die Klage richtet sich gegen den Wohnungskonzern Vonovia (Vonovia Aktie)
Ablehnung nur unter strengen Bedingungen
Nach dem Gesetz müssen Mieter zwar eine Erlaubnis des Vermieters einholen und die Anlage bei der Bundesnetzagentur in ein Register eintragen. Vermieter dürfen die Erlaubnis nach einer Gesetzesänderung aber nur ablehnen, wenn sie konkrete oder schwerwiegende Nachteile vorbringen können. Ästhetische Vorbehalte oder die pure Ablehnung von Sonnenenergie zählen nicht.
Die Politik wollte damit ein Signal setzen, um auch in Mietwohnungen die Energiewende zu fördern. Die Energie einer Photovoltaikanlage kann der Mieter über eine übliche Steckdose in den eigenen Stromkreislauf der Wohnung einspeisen und damit die Stromkosten senken.
Wann über die Klage verhandelt wird, ist noch Angaben des Gerichtssprechers noch offen./lic/DP/stk
| Strategie | Hebel | |||
| Steigender Kurs |
Call
|
5
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10
|
20
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| Fallender Kurs |
Put
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5
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10
|
20
|
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