| EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Stabilus SE / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Aktienrückkaufprogramm 2025 Stabilus SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 27.01.2026 / 13:52 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Aktienrückkaufprogramm 2025
Temporäre Aussetzung des Aktienrückkaufprogramms 2025 im Zusammenhang mit der ordentlichen Hauptversammlung 2026
Die Stabilus SE setzt das mit Ad-hoc-Mitteilung vom 15. Dezember 2025 und Bekanntmachung vom 17. Dezember 2025 angekündigte Aktienrückkaufprogramm 2025, welches seit dem 15. Januar 2026 durchgeführt wird, aus. Die Stabilus SE hat entschieden, dass in einem Zeitraum von vier Börsenhandelstagen vor der ordentlichen Hauptversammlung 2026 bis zum Ablauf von drei Börsenhandelstagen nach der ordentlichen Hauptversammlung 2026 zwecks Abwicklung der vorgeschlagenen Dividendenzahlung keine Aktien zurückgekauft werden.
Die ordentliche Hauptversammlung 2026 der Stabilus SE findet am 4. Februar 2026 statt. Im Zeitraum vom 29. Januar 2026 bis zum 9. Februar 2026 (jeweils einschließlich) werden daher keine Aktien der Stabilus SE zurückgekauft.
Koblenz, 27. Januar 2026
Stabilus SE Der Vorstand
27.01.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Originalinhalt anzeigen: EQS News |
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| Unternehmen: | Stabilus SE |
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| 56070 Koblenz | |
| Deutschland | |
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