EU vermutet Preisabsprachen bei Bauchemie-Herstellern

dpa-AFX  | 
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Die wehende Flagge der EU.
- ©unsplash.com

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission verdächtigt mehrere Hersteller von Bauchemikalien, Preiserhöhungen bei Chemikalien für Zement, Beton und Mörtel abgesprochen und so möglicherweise gegen europäisches Kartellrecht verstoßen zu haben. Sie sollen sich nach vorläufigen Erkenntnissen in den Jahren 2021 und 2022 darüber abgestimmt haben, wie man Preiserhöhungen in Pressemitteilungen der Branchenverbände in Deutschland, Frankreich und Spanien rechtfertigen könnte, wie die Brüsseler Behörde mitteilte. Damals seien die Rohstoffpreise unter anderem wegen der Covid-19-Pandemie und Russlands Angriff auf die Ukraine gestiegen.

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In Deutschland geht es demnach um die Unternehmen Cemex , Ha-be, Mapei, Master Builders Solutions, MC Bauchemie, Liesen, Remei, Sika sowie den Branchenverband Deutsche Bauchemie. Wie Unternehmen und die entsprechenden Verbände in Spanien und Frankreich sollen sie künftige Preisanstiege für chemische Zusatzstoffe und Zusatzmittel abgestimmt haben.

Preise wirken sich auf Baukosten aus

Die Zusatzstoffe werden nach Angaben der EU-Kommission vor allem eingesetzt, um die Herstellungsprozesse und die Leistungsfähigkeit von Zement zu verbessern. Chemische Zusatzmittel werden demnach Beton und Mörtel beigemischt, um deren Leistungsfähigkeit, Haltbarkeit und Verarbeitbarkeit zu erhöhen. Die Preise von Zement, Beton und Mörtel haben demnach unmittelbar Einfluss auf die Baukosten.

Die EU-Kommission informierte die Beteiligten darüber, was ihnen vorgeworfen wird. Sie können nun auf diese vorläufige Auffassung reagieren und ihre Sicht darlegen.

Werte aus dem Artikel:
Cemex Aktie 1,18 $ 0,00%
Sika Aktie 190,85 CHF -0,16%

Geldbuße denkbar

Kommt die EU-Kommission abschließend zum Ergebnis, dass ausreichend Beweise für einen Verstoß vorliegen, kann sie diesen untersagen und Geldbußen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des jeweiligen Unternehmens verhängen. Für den Abschluss der Untersuchung gibt es keine gesetzliche Frist. Im Oktober 2023 hatte die Behörde Geschäftsräume von Unternehmen der Bauchemikalienbranche in mehreren Mitgliedstaaten überprüfen lassen.

Die Brüsseler Behörde soll unter anderem sicherstellen, dass Unternehmen den Wettbewerb im Binnenmarkt nicht durch wettbewerbswidrige Absprachen oder Missbrauch von Marktmacht verfälschen./wea/DP/nas


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