| Aktientyp | Stammaktie |
Soeben im Wallstreet Board gefunden.:<!--StartFragment -->
"Pusher-Alarm"
von Michael Vaupel
Heute aus aktuellem Anlass eine Warnung: Gestern fand ich in meinem Email-Posteingang eine der üblichen Pusher-Emails – dort wurde eine Aktie angepriesen:
"Dieses junge Unternehmen dürfte die wohl aussichtsreichste Firma sein, die wir jemals empfohlen haben und deshalb trauen wir der Aktie eine großartige Performance zu!" Und: "Einmalige 200 % Chance!"
Bevor ich mich überhaupt mit solchen Empfehlungen befasse, sehe ich mir immer zuerst das Kleingedruckte an. Das ist fast immer sehr aufschlussreich. So auch in diesem Fall, da konnte ich im Disclaimer lesen:
Der betreffende Börsenbrief "und/oder deren Eigentümer und Mitarbeiter können Long- oder Shortpositionen in den beschriebenen Wertpapieren und/oder Optionen, Futures und andere Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren, halten. Wir möchten beispielsweise davon profitieren, wenn die Aktien der von uns dargestellten Unternehmen an Wert gewinnen. Diese Wertpapiere mögen von Zeit zu Zeit liquidiert werden, auch wenn wir uns positiv über das Unternehmen geäußert haben."
Aha, ziemlich sicher also das übliche Spiel: Man nehme einen marktengen Nebenwert, bei dem die Umsätze gering sind. Dann kauft man sich in aller Ruhe eine schöne Position, und zwar nach und nach, um den Kurs nicht nach oben zu treiben. Dann empfiehlt man diesen Titel – und da es sich um einen marktengen Titel handelt, explodiert er fast zwangsläufig. Vorübergehend. In diese steigenden Kurse hinein kann der Empfehlende dann verkaufen. Das ist ja gerade das Ziel der Empfehlenden: Genau dann zu verkaufen, wenn die Kleinanleger aufgrund der Empfehlung kaufen (genau das legt das Kleingedruckte nahe: "auch wenn wir uns positiv über das Unternehmen geäußert haben"). Alles auf Kosten der Kleinanleger.
Fallen Sie nicht auf so etwas herein! Übrigens habe ich in diesem Fall im Disclaimer (dem "Kleingedruckten") eine weitere Formulierung entdeckt, die mich stutzig gemacht hat:
Die Empfehlenden "werden für die Vorbereitung und elektronische Verbreitung der Veröffentlichungen und für andere Dienstleistungen entlohnt."
Klingt recht schwammig – denn was sind diese "anderen Dienstleistungen"? Ich hoffe nicht, dass damit gemeint ist, dass die Empfehlenden von dem Unternehmen selbst bezahlt werden. Ich hatte ja darüber bereits berichtet: Es gibt Fälle, in denen ein kleines Unternehmen "Analysten" wie diese dafür bezahlt, dass sie die Aktie des eigenen Unternehmens empfehlen. Der Grund? Nun, vielleicht wollen die Altaktionäre eine größere Position verkaufen, und das können sie nur, wenn Kleinanleger kaufen.
Offiziell sind solche "Empfehlungen" dann auch keine Empfehlungen, sondern "Informationen", und für diese dürfen die Empfehlenden entlohnt werden. Das könnte auch hier der Fall sein.
Sie sehen: Das Kleingedruckte kann ganz schön aufschlussreich sein. Wie üblich gilt auch hier: Im Zweifel umgehend in den virtuellen Mülleimer!
Viele Grüße,
Michael Vaupel
Quelle: Traders Daily
Das trifft insbesondere für OTC Werte zu, hier wird besonders gerne manipliert, weil die Werte meitst recht markteng sind, selbst an den US -Börsen, werden sie mal für einige Zeit in Deutschland gelisted.
Der Handel findet in Deutschland nur in den "Pusher Wochen statt". Danach hat man fast keine Chance, mehr sein Papier loszuwerden. Es gibt dann oft Spreads in Höhe von 50 %!