Aktionärsvereinigung klagt gegen Ottobock wegen Darstellung des Russlandgeschäfts im Wertpapierprospekt
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Die Aktionärsvereinigung klagt gegen Ottobock wegen mutmaßlich unvollständiger Angaben zum Russlandgeschäft im Börsenprospekt. Ottobock weist dies zurück.
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz reichte eine Prospekthaftungsklage gegen den Prothesenhersteller Ottobock ein. Kern der Klage ist die mutmaßlich unvollständige Darstellung des Russlandgeschäfts in einem Wertpapierprospekt, insbesondere im Hinblick auf staatliche Beschaffungsstrukturen. Ottobock weist die Vorwürfe zurück und betont die Integrität seiner Kapitalmarktveröffentlichungen, die von der BaFin gebilligt wurden. Das Unternehmen ging Anfang Oktober 2025 an die Börse.
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