| EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: IONOS Group SE / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf – 1. Zwischenmeldung IONOS Group SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 01.12.2025 / 13:03 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. IONOS Group SE: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf – 1. Zwischenmeldung
Die IONOS Group SE hat im Zeitraum vom 26. November 2025 bis einschließlich 28. November 2025 insgesamt 60.479 eigene Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 25. November 2025 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 26. November 2025 mitgeteilt wurde. Dabei wurden Aktien wie folgt erworben:
Somit beläuft sich das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 26. November 2025 durch die IONOS Group SE zurückerworbenen Aktien auf 60.479 Stück. Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.ionos-group.com/de/investor-relations/aktie/aktienrueckkauf.html Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgte durch ein von der IONOS Group SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel). Montabaur, den 01. Dezember 2025 IONOS Group SE Der Vorstand 01.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Originalinhalt anzeigen: EQS News |
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