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EQS-CMS: Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Fabasoft AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 20.01.2026 / 09:00 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Erwerb eigener Aktien – 6. Zwischenmeldung und Abschlussmeldung Linz, 20.01.2026 – Die Fabasoft AG (AT0000785407) hat das am 15. Dezember 2025 begonnene Aktienrückkaufprogramm am 19. Januar 2026 abgeschlossen. Im Zeitraum vom 15. Dezember 2025 bis einschließlich 19. Januar 2026 hat die Fabasoft AG insgesamt 61.843 Aktien im Rahmen des mit Ad-hoc Mitteilung vom 10. Dezember 2025 und Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 vom 11. Dezember 2025 bekannt gemachten Aktienrückkaufprogramms der Fabasoft AG erworben. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis betrug durchschnittlich EUR 16,1699 je Aktie. Insgesamt wurden Aktien zu einem Gesamtkaufpreis von EUR 999.996,00 zurückgekauft. Damit wurde das für das Aktienrückkaufprogramm zur Verfügung stehende Gesamtvolumen von maximal EUR 1 Mio. ausgeschöpft (alle Beträge jeweils ohne Erwerbsnebenkosten).

Zuletzt hat die Fabasoft AG am 19. Januar 2026 insgesamt 956 Aktien erworben:

Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR) Volumen (EUR)
19.01.2026 956 16,625314 15.893,80

Der Erwerb der Aktien der Fabasoft AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Fabasoft AG beauftragte Bank. Diese führte den Rückkauf in Anwendung der Safe-Harbor-Regelungen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft durch.

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Fabasoft AG www.fabasoft.com im Bereich Investoren / Kapitalmaßnahmen / Aktienrückkaufprogramm 2025 II unter https://www.fabasoft.com/de/investor-relations/kapitalmassnahmen/aktienrueckkaufprogramm-2025-2 veröffentlicht.

 

Kontakt: Mag. Klaus Fahrnberger Investor Relations Manager E-Mail: ir@fabasoft.com Telefon: +43 732 60 61 62 0

 

Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters Code FAAS.DE)


20.01.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Originalinhalt anzeigen: EQS News


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Fabasoft AG
Honauerstraße 4
4020 Linz
Österreich
Internet: www.fabasoft.com
 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2262550  20.01.2026 CET/CEST


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