Das Urheberrecht verleiht dem sogenannten Schöpfer eines Werkes zunächst die exklusiven Nutzungsrechte an diesem Objekt. Dritte dürfen es also nicht ohne Erlaubnis wiedergeben oder vervielfältigen. Der Schutz bleibt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bestehen. Geschützt sind dabei etwa Schriftwerke, Filme, Computer-Programme oder Kunstwerke.
Birkenstock ist überzeugt, dass seine Sandalenmodelle Werke der angewandten Kunst und als solche urheberrechtlich geschützt sind. Das Oberlandesgericht Köln sah das zuletzt anders. Die Sandalen erfüllten nicht die Anforderungen an ein Werk, so das Gericht. Es sei keine künstlerische Leistung feststellbar./jml/DP/jha
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