AWD

Aktie
WKN:  508590 ISIN:  DE0005085906
Keine aktuellen Kursdaten verfügbar
Depot/Watchlist
Dieses Wertpapier ist nicht mehr handelbar.
Marktkapitalisierung *
-
Streubesitz
-
KGV
-
Dividende
1,50 €
Index-Zuordnung
-
AWD Chart

Dividenden Historie

Datum Dividende
05.06.2008 1,50 €
24.05.2007 1,30 €
01.06.2006 1,00 €
09.06.2005 1,25 €
27.05.2004 0,75 €
05.06.2003 0,50 €
13.06.2002 0,70 €
13.06.2001 0,072 €
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Termine

Keine Termine bekannt.

Prognose & Kursziel

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Stammdaten

Aktienanzahl 38,64 Mio.
Aktientyp Stammaktie

Community-Beiträge zu AWD

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Peddy1978
Eagal was man/Ich von AWD halte,Klagen gegen AWD
hin oder her, wer die Aktie gekauft hat hat nichts verkehrt gemacht, gegen meine Erwartung und allerdings auch gegen das Gewissen. Weshalb ich hier nicht investiert bin und es sicher auch nie sein werde. Aber Glückwunsch allen Aktionären die dabei sind, und leider geht es nur darum an der Börse, um Gewinne. Nicht zuletzt bei der AWD.
"Neu",mit verbesserter Rezeptur,noch Pflegeleichter... Nur wo Peddy(19)78 dran steht ist auch Peddy78 drin. Nicht nur im Namen.
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Bankenopfer
Sammelklage
WIEN. Das Handelsgericht (HG) Wien hat die erste Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen den angeschlagenen Finanzdienstleister AWD zugelassen. Das Gericht prüft nun den Vorwurf der „systematischen Fehlberatung“ beim Verkauf von Immofinanz-Aktien durch AWD-Berater, teilte der VKI mit. Der Aktion haben sich rund 2500 mutmaßlich geprellte Anleger mit einem geschätzten Gesamtschaden von 30 Millionen Euro angeschlossen. Die erste nun zugelassene Teilklage gegen den AWD im Namen von 125 Personen wurde Ende Juni eingebracht, die zweite Tranche namens 145 Anlegern folgte im September. Der vermutete Schaden beträgt jeweils rund zwei Millionen Euro. Der AWD hatte in der Vergangenheit die Form der Sammelklage für unzulässig erklärt und darauf gepocht, alle Fälle einzeln prüfen zu wollen, was der VKI ablehnte. Mit dem HG-Entscheid ist wohl der Startschuss für das zweitgrößte Zivilverfahren der Zweiten Republik gefallen. Mehr Beteiligte hatte nur das WEB-Verfahren. Damals zog der VKI für 3.200 Anleger vor Gericht. VKI-Chefjurist Peter Kolba geht davon aus, dass das Handelsgericht auch die weiteren Sammelklagen für zulässig erklärt. Bis Mitte 2010 wollen die Verbraucherschützer die Klagen für die restlichen Anleger einbringen, weil dann die Verjährung beginnt, so Kolba. nur zur Info Auszugsweise aus den OÖ Nachrichten www.nachrichten.at
Legends never die Erst wer stolpert achtet auf den Weg
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alffff
Maschmeyer verlässt AWD
http://www.ftd.de/koepfe/:Finanzvertrieb-ohne-Gr%FCnder-Maschmeyer-verl%E4sst-AWD/488248.html
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martin30sm
Sammelklage gegen AWD?
VKI-SAMMELKLAGE GEGEN AWD Der VKI wurde mit einer Sammelklage gegen den Finanzdienstleister AWD beauftragt. Wer unter bestimmten Bedingungen durch "Boden-Invest"-Fehlberatungen geschädigt wurde, wird aufgefordert, dies zu melden Konsumentenschutzminister Haupt (FPÖ) hat den Auftrag zur Sammelklage wenige Stunden vor der heutigen "Help TV"-Sendung bekannt gegeben, in der es auch um derartige AWD-Fehlberatungen geht. Massive Verluste für Anleger Das Unternehmen AWD hat in den 1990er-Jahren vorwiegend an Kleinanleger Geldanlagen in Immobilien unter dem Namen "BODEN-Invest" vertrieben. In der Folge kam es für die Betroffenen statt zu den angekündigten Gewinnen teilweise zu massiven Verlusten. Wer ist betroffen? Auf der VKI-Internetseite www.verbraucherrecht.at wird ausführlich erklärt, welche Betroffenen für ein Sammelklage in Frage kämen. Sammelklagen unzulässig? AWD Österreich weist in einer Stellungnahme mögliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Kapitalanlage "Flexibel" der Boden-Invest-GmbH & Co. KG entschieden zurück. AWD war weder Initiator noch Betreiber der Kapitalanlage und als Vermittler nicht für die Anlagepolitik von Kapital & Wert und somit das Produkt "Flexibel" verantwortlich. Die Ankündigung des Bundesministeriums, eine Sammelklage anzustreben, weist AWD als haltlos zurück. Sammelklagen sind nach geltender Gesetzeslage nicht zulässig, meint AWD Österreich. Es gilt der Grundsatz der Einzelfallbetrachtung. Stellungnahme des Konsumentenschutzministeriums 1.In den vom VKI im Auftrag des BMSG geführten Klagen wird der AWD natürlich nicht für Anlageentscheidungen verantwortlich gemacht, die von Kapital & Wert in den Jahren 1997 und 1998 getroffen wurden, sondern ausschließlich für gravierende Fehler, die dem AWD in seiner Eigenschaft als "unabhängiger Finanzoptimierer" bei der Vermittlung der Kommanditbeteiligungen an der Boden-Invest unterlaufen sind. 2. Der AWD tritt seinen Kunden als "unabhängiger Finanzoptimierer" mit dem Versprechen gegenüber, für sie aus der Vielzahl der am Markt angebotenen Anlageprodukte ein ihren jeweiligen persönlichen Bedürfnissen bestmöglich entsprechendes Produkt auszuwählen. Der AWD ist daher verpflichtet, die Seriosität des von ihm verkauften Produkts und seine Eignung für den einzelnen Kunden sorgfältig zu überprüfen und ihn über alle Risiken klar und verständlich aufzuklären. 3. Bei der Beteiligung an der Boden-Invest handelte es sich um eine Beteiligung als Kommanditist, bei der der Anleger in vollem Umfang an einem allfälligen Verlust der Gesellschaft beteiligt ist. Schon aufgrund dieser rechtlichen Konstruktion der Beteiligung war das Risiko daher für den Anleger zumindest gleich hoch wie bei einer Aktie. Hinzu kam, dass die Beteiligung mit sehr hohen Kosten belastet war und das Geld der Anleger nur in zwei bis drei erst im Bau befindliche Immobilien veranlagt werden sollte, so dass weder eine ausreichende Risikostreuung noch eine bisherige Ertragsentwicklung vorlag, wodurch das Veranlagungsrisiko besonders hoch war. 4. Trotz dieser bei der Vermittlung bereits bekannten Tatsachen wurde diese Beteiligung in den dem BMSG bekannten Fällen Anlegern empfohlen, die ihr Geld sicher veranlagen wollten und es wurden den Kunden auch Informationsbroschüren ausgehändigt, in denen tatsachenwidrig die besondere Sicherheit der Veranlagung herausgestrichen wird. Alle diese Umstände sind auch vom Handelsgericht Wien in seiner Berufungsentscheidung präzise festgehalten worden. 5. Die gemeinsame Geltendmachung von Ansprüchen einer Vielzahl von geschädigten Verbrauchern in einer einzigen Klage durch den VKI ("Sammelklage") ist von den österreichischen Gerichten bereits in mehreren Entscheidungen als zulässig angesehen worden.
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Häufig gestellte Fragen zur AWD Aktie und zum AWD Kurs

Ja, AWD zahlt Dividenden. Zuletzt wurde am 05.06.2008 eine Dividende in Höhe von 1,50 € gezahlt.

Zuletzt hat AWD am 05.06.2008 eine Dividende in Höhe von 1,50 € gezahlt.
Dies entspricht einer Dividendenrendite von 0,00%. Die Dividende wird jährlich gezahlt.

Die letzte Dividende von AWD wurde am 05.06.2008 in Höhe von 1,50 € je Aktie ausgeschüttet.
Das ergibt, basierend auf dem aktuellen Kurs, eine Dividendenrendite von 0,00%.

Die Dividende wird jährlich gezahlt.

Der letzte Zahltag der Dividende war am 05.06.2008. Es wurde eine Dividende in Höhe von 1,50 € gezahlt.

Um eine Dividende ausgezahlt zu bekommen, muss man die Aktie am Ex-Tag (Ex-Date) im Depot haben.