EQS-PVR: Korrektur der Veröffentlichung vom 14.08.2026, 16:40 Uhr CET/CEST - ATOSS Software SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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EQS Stimmrechtsmitteilung: ATOSS Software SE Korrektur der Veröffentlichung vom 14.08.2026, 16:40 Uhr CET/CEST - ATOSS Software SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 14.08.2026 / 16:50 CET/CEST Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Mitteilung gemäß §43 Abs.1 WpHG (wesentliche Beteiligung) Herr Andreas F.J. Obereder hat uns am 10. August 2026 gemäß §§ 33 Abs. 1, 34 Abs. 2 WpHG mitgeteilt, dass der von ihm gehaltene Stimmrechtsanteil bzw. der aufgrund einer Poolvereinbarung der Familie Obereder („Pool“) zugerechnete Stimmenanteil an der ATOSS Software SE am 10. August 2026 die Schwelle von 25% überschritten hat und der sich durch Zusammenrechnung ergebende Stimmrechtsanteil nun insgesamt 25,08% beträgt (das entspricht 3.989.210 Stimmrechten). Vor diesem Hintergrund teilte uns Herr Andreas F.J. Obereder gemäß §43 Abs.1 WpHG Folgendes mit: Mitglied des Pools ist die AOB Portfolio One GmbH & Co. KG, deren Stimmrechte an der ATOSS Software SE mir über die AOB Invest GmbH (nachfolgend zusammen „Tochterunternehmen“) als deren Gesellschafterin nach § 34 Abs. 1 WpHG zugerechnet werden. Vor diesem Hintergrund teile ich Ihnen gemäß §§ 43 Abs. 1, 37 Abs.1 WpHG ergänzend, auch für die Tochterunternehmen, Folgendes mit: 1)Mit dem Erwerb verfolgte Ziele: a)Der Pool und ich persönlich verfolgen mit der Beteiligung als Pool weder strategische Ziele noch die Erzielung von Handelsgewinnen im Hinblick auf die ATOSS Software SE. b)Es besteht keine Absicht seitens des Pools oder mir persönlich, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der ATOSS Software SE durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. c)Der AOB Portfolio One GmbH & Co. KG steht weiterhin das satzungsmäßige Entsendungsrecht in den Aufsichtsrat zu, darüber hinaus wird keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ATOSS Software SE angestrebt. Ich bin Vorstandsvorsitzender der ATOSS Software SE und beabsichtige planmäßig zum Jahreswechsel 2026/2027 in den Aufsichtsrat zu wechseln. d)Der Pool und ich persönlich streben keine Änderung der Kapitalstruktur der ATOSS Software SE, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik, an. 2)Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel: Es wurden keine Mittel aufgewendet, da die Überschreitung der 25-%-Schwelle nicht durch einen zusätzlichen Erwerb eigener Aktien, sondern durch die Zurechnung von Stimmrechten aufgrund des Pools eingetreten ist.

14.08.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Originalinhalt anzeigen: EQS News


Sprache: Deutsch
Unternehmen: ATOSS Software SE
Rosenheimer Str. 141 h
81671 München
Deutschland
Internet: www.atoss.com
LEI Code: 529900Q9G9280ADNOA39
 
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