US-Präsident kündigt mögliche Zollerhebung und Untersuchung nach EU-Geldbuße gegen Google an

finanznachrichten.de  | 
aufrufe Aufrufe: 123
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Portrait von Joe Biden dem Präsidenten der Vereinigten Staaten
- ©public domain

Nach der EU-Strafe gegen Google droht Trump hohe Zölle auf EU-Importe an. Eine Untersuchung zu angeblich diskriminierenden Praktiken soll folgen.

Als Reaktion auf eine EU-Strafe von 890 Millionen Euro gegen Google wegen unfairer Geschäftspraktiken droht US-Präsident Trump mit erheblichen Zöllen auf EU-Importe. Er bezeichnet das Vorgehen als „Abzocke“ amerikanischer Unternehmen. Zunächst soll eine Untersuchung auf Basis des US-Handelsgesetzes (Paragraf 301) erfolgen, um mögliche diskriminierende Handelspraktiken zu prüfen. Die EU-Kommission hatte Google zuvor vorgeworfen, eigene Dienste in Suchergebnissen gegenüber der Konkurrenz bevorzugt zu haben.

Bitte hier klicken, um den vollständigen Artikel zu lesen.


Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login
Werte aus dem Artikel:
Alphabet Aktie 49,13 $ -0,51%
Alphabet Aktie 342,56 $ -0,40%
Alphabet Aktie 33,80 € 0,00%
Alphabet Aktie 48,84 $ -0,53%
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
20
Fallender Kurs
Put
5
10
20
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB39S64 , DE000NB58HZ6 , DE000NB69C65 , DE000NB3WS54 , DE000NB7DJ47 , DE000NB7EHK2 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Warnung
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

Ähnliche Artikel

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend