BaFin prüft Dekabank-Konzernabschluss wegen bilanzieller Aktivierung von 478 Millionen Euro Steuererstattungsansprüchen
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Die Bafin prüft den Konzernabschluss der Dekabank wegen mutmaßlicher Verstöße bei der Bilanzierung von Steueransprüchen aus Cum-Cum-Geschäften.
Die Finanzaufsicht BaFin prüft den Konzernabschluss 2024 der Dekabank auf mögliche Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften. Hintergrund sind Cum-Cum-Aktiengeschäfte aus den Jahren 2013 bis 2018, durch die die Bank Steuererstattungsansprüche in Höhe von 478 Millionen Euro bilanzierten hatte. Die BaFin bezweifelt, dass die Aktivierung dieser Forderungen nach IFRS-Standard zulässig war. Die Dekabank hat die Summe bereits zurückgezahlt und hält ihre Bilanzierung für rechtmäßig.
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