Bundesnetzagentur verpflichtet Bahn, auf stark ausgelasteten Strecken 25 Prozent Kapazität für Wettbewerber freizuhalten

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Die Bundesnetzagentur verpflichtet die Deutsche Bahn, auf belasteten Fernverkehrsstrecken mindestens 25 % der Kapazitäten für Wettbewerber freizugeben.

Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, dass die Deutsche Bahn auf hochbelasteten Strecken künftig mindestens ein Viertel der Kapazitäten im Fernverkehr an Wettbewerber abgeben muss. Diese Entscheidung folgt einer zentralen Forderung des italienischen Zugunternehmens Italo, das seinen Markteintritt in Deutschland für das Jahr 2028 plant.

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