Bizarrer Joint-Venture-Plan: Trump will sich Bestechungsgelder für Hormus-Durchfahrt mit Iran teilen

wallstreetONLINE Redaktion  | 
aufrufe Aufrufe: 516
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Während der Iran Schiffe erpresst, schlägt Trump ein gemeinsames Geschäft mit dem Erzfeind vor. Die Rede ist von Wegezöllen in Millionenhöhe, die man sich teilen könne.Nachdem es den USA nicht gelungen ist, die Kontrolle über die Straße von Hormus zu erlangen, hat US-Präsident Donald Trump in einem Interview die Idee geäußert, ein "Joint Venture" mit dem Erzfeind einzugehen und sich die Gewinne aus den Erpressungsgeldern zu teilen. Er will offenbar am Geschäft mit der Angst mitverdienen. Der Iran lässt sich die Durchfahrt durch die strategisch wichtigste Wasserstraße der Welt in chinesischen Yuan und Kryptowährungen bezahlen, um das US-Embargo zu umgehen. Berichten zufolge verlangt der Iran …
Jetzt den vollständigen Artikel lesen
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
20
Fallender Kurs
Put
5
10
20
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB5ZLB2 , DE000NB6DLL6 , DE000NB6VSL3 , DE000NB6P230 , DE000NB6U6C8 , DE000NB6V626 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Warnung
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

Ähnliche Artikel

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend