- Schuldnerberatungsstellen dürfen Entgelte erheben.
- Ein Kompromiss wurde im Vermittlungsausschuss erzielt.
- Bundestag und Bundesrat entscheiden am Freitag darüber.
- Hot or not?
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Bundestag und Bundesrat können nun am Freitag entscheiden, ob sie dem Vorschlag zunehmen. Stimmen sie der Einigung zu, kann das geänderte Gesetz in Kraft treten. Mit dem Entwurf sollen auch Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt werden.
Die Länderkammer hatte das Gesetz zum Zugang von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Schuldnerberatungsdiensten im Mai gestoppt, die Bundesregierung rief daraufhin den Vermittlungsausschuss an.
Die ursprünglichen Gesetzespläne sollten die Länder verpflichten, ein flächendeckendes Netz für eine in der Regel kostenlose Schuldnerberatung sicherzustellen. Die Länder befürchteten unkalkulierbare Kosten und forderten bei Mehrbelastungen Ausgleich vom Bund./shy/DP/nas
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