Read also: article #238115
Besonders klar fällt die Einschätzung bei Zahlungen und Abwicklung aus. 60 Prozent sehen dort den größten Vorteil, 41 Prozent verweisen auf Verbesserungen beim Sicherheiten- und Liquiditätsmanagement. Lloyds geht zudem davon aus, dass sich Kapital freisetzen lässt, das heute noch in langsamen oder aufwendigen Abwicklungsprozessen gebunden ist.
Lloyds testet die Technik bereits selbst: Anfang des Jahres arbeitete die Bank mit Archax und Canton Network an einer Blockchain-Transaktion, bei der tokenisierte Einlagen für den Kauf einer tokenisierten britischen Staatsanleihe eingesetzt wurden. Damit wurde ein klassisches Finanzgeschäft erstmals über eine digitale Infrastruktur abgewickelt.
"In der nächsten Phase geht es darum, diese einzelnen Anwendungsfälle in eine Infrastruktur umzuwandeln, die in großem Umfang funktioniert und die Interoperabilität und gemeinsamen Standards aufweist, die für die Verbindung digitaler und traditioneller Märkte erforderlich sind“, betont Rob Hale, Co-Leiter der globalen Märkte bei Lloyds.
Auch politisch wird das Thema in Großbritannien vorangetrieben. Die Bank of England schlug im Mai vor, ihre zentrale Abwicklungsinfrastruktur nahezu rund um die Uhr verfügbar zu machen. Ein Regierungsentwurf sieht zudem vor, tokenisierte und klassische Geldformen künftig in einem gemeinsamen Zahlungssystem miteinander zu verbinden.
Wie groß der wirtschaftliche Effekt ausfallen könnte, zeigt eine von der Regierung unterstützte Arbeitsgruppe. Sie schätzt, dass eine führende Rolle bei tokenisierten Finanzmärkten Großbritannien bis 2035 bis zu 33 Milliarden britische Pfund zusätzliche Wirtschaftsleistung pro Jahr bringen könnte. Gefordert wird außerdem die Ausgabe einer ersten tokenisierten britischen Staatsanleihe bis Anfang 2027.
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.