- Schwesig kritisiert Pläne zur Reduzierung von Kinderkrankengeld.
- Für 2023 gelten 15 Tage Kinderkrankengeld pro Kind.
- Gesetzlich versicherte Eltern erhalten 90% des Verdienstausfalls.
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Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann hatte sich gegen eine erneute Verlängerung der Zeitspanne ausgesprochen, in der Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld haben. "Das ist eine Regel, die wir eingeführt haben während Corona", hatte der CDU-Politiker in der Regierungsbefragung im Bundestag in dieser Woche gesagt. Er fügte hinzu, dass die Politik gut daran tue, "dass Sonderregeln, die es zu Corona gab, wieder zurückgenommen werden".
Für dieses Jahr gilt nach einer gesetzlichen Festlegung noch eine Verlängerung - nämlich pro Kind und Elternteil von 15 Tagen und für Alleinerziehende von 30 Tagen. Nach Ende von Sonderregelungen in der Corona-Krise war die längere Spanne von 15 Tagen bereits für 2024 und 2025 per Gesetz fortgeschrieben worden. Zuvor waren es 10 Kinderkrankentage pro Jahr und Elternteil gewesen.
Anspruch bei Kindern unter zwölf Jahren
Gesetzlich versicherte Eltern können Krankengeld beantragen, wenn ein Kind unter zwölf Jahren krank ist und sie deswegen nicht zur Arbeit gehen können. Die Krankenkasse übernimmt dann einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld - in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes.
Linnemann wandte sich gegen Kritik, als sollten die Kinderkrankentage ganz abgeschafft werden. "Es werden 10 Tage sein, mal zwei sind 20 Tage im Jahr. Und das hatten wir auch in den ganzen Jahren vor Corona."/mni/DP/jha
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