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Prüfverfahren nach Zwangsübernachtung im Flugzeug

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Nach der unfreiwilligen Übernachtung Hunderter Passagiere in Flugzeugen am Münchner Flughafen hat die Staatsanwaltschaft Landshut einen Prüfvorgang angelegt. Der Polizeibericht zum Vorfall sei am Morgen eingegangen, sagte ein Sprecher der Ermittlungsbehörde. Zum Inhalt könne er aber "angesichts der laufenden Prüfung keine Angaben machen".

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Die Tragfläche eines Flugzeugs (Symbolbild).
Quelle: - pixabay.com:
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"Unbeteiligter Dritter" hatte Prüfung gefordert

Die Polizei war tätig geworden, nachdem ein "wohl unbeteiligter Dritter" eine Prüfung der Vorgänge angeregt hatte, hatte das Polizeipräsidium Oberbayern Nord mitgeteilt. Dieser Antrag sei über ein Kontaktformular beim Landeskriminalamt (LKA) in München eingegangen. Anzeigen von betroffenen Passagieren gingen nach Polizeiangaben zunächst nicht ein. Worum es in dem Antrag geht und ob etwaige Straftatbestände untersucht werden, teilte die Polizei auch auf Nachfrage nicht mit.

Die Lufthansa hatte bereits mitgeteilt, dass die Betroffenen eine finanzielle Entschädigung erhalten sollen. Fünf der sechs betroffenen Flüge zählten zur Lufthansa Group. Sowohl die Fluggesellschaft als auch der Flughafen hatten sich für die "unzumutbare Situation" entschuldigt.

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Insgesamt waren laut Flughafen in der Nacht zum Freitag vergangener Woche sechs Flüge mit rund 600 Passagieren betroffen, die bereits an Bord waren und eigentlich starten sollten. Als die Flugzeuge dann aber wegen des starken Schneefalls wider Erwarten doch nicht abheben durften, fehlten Busse, um die Fluggäste ins Flughafengebäude zurückzubringen.

Zwischen 0.00 Uhr und 5.00 Uhr morgens gilt in München die Nachtflugregelung. Um trotzdem doch noch möglichst viele Flüge zu ermöglichen, sei in der Nacht eine Sonderfluggenehmigung eingeholt worden und Flugzeuge seien noch bis 1.00 Uhr nachts auf die Rollfelder geschickt worden. Wegen des massiven Schneefalls konnten die betroffenen sechs Flieger in dem Zeitfenster nicht abheben./bsj/DP/jha

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