- Beate Zschäpe bleibt bis mindestens 2035 in Haft.
- Das Oberlandesgericht München lehnte eine Bewährung ab.
- Zschäpe wurde 2018 als Mittäterin an der NSU-Serie verurteilt.
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Zschäpe war vom OLG im Jahr 2018 als Mittäterin an der sogenannten NSU-Mordserie zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit war eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Zschäpe, die im November 2011 in Untersuchungshaft gekommen war, hatte angesichts des Ablaufs dieser Frist aber nun eine vorzeitige Haftentlassung beantragt. Dazu war sie Ende August von der Justizvollzugsanstalt Chemnitz in Sachsen eigens zu einer Anhörung nach München gebracht worden. Zschäpes Anwalt Mathias Grasel hatte dabei eine Haftstrafe von insgesamt nicht mehr als 20 Jahren gefordert.
Zschäpe sitzt Haft in Chemnitz ab
Das Oberlandesgericht entschied nun, dass die während des Vollzugs hervorgetretenen "Umstände" nicht von einem solchen Gewicht seien, dass sie die "außergewöhnlich hohe Tatschuld" so weit ausgleichen könnten, dass schon nach Vollstreckung der gesetzlichen Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren nun kein weiteres Strafvollstreckungsbedürfnis mehr bestünde. Daher komme eine Strafrestaussetzung zur Bewährung nicht in Betracht.
Der "Nationalsozialistische Untergrund" (NSU) war eine Terrorzelle, bestehend aus Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die von 2000 an unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland verübte, fünf davon in Bayern. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Mundlos und Böhnhardt verübten zudem zwei Bombenanschläge in Köln mit Dutzenden Verletzten. Die beiden töteten sich 2011, um ihrer Festnahme zu entgehen - erst damit war der NSU aufgeflogen. Zschäpe, einzige Überlebende des Trios, wurde als Mittäterin verurteilt, auch wenn es bis heute keinen Beweis gibt, dass sie selbst an einem Tatort war./ctt/DP/mis
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