- Opfer von E-Scooter-Unfällen sollen leichter Schadenersatz erhalten.
- Ein Gesetz zur Halterhaftung wurde vom Bundesrat beschlossen.
- Die Zahl der E-Scooter stieg von 180.000 auf 990.000.
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Wer von einem Elektroroller angefahren wird oder auf dem Gehweg über einen umgestürzten E-Scooter stolpert, bleibt heute oft auf seinen Behandlungskosten sitzen. Eingeführt werden sollen nun strengere Regeln für Vermieter: eine vom Verschulden unabhängige Halterhaftung. Bisher sind E-Scooter von dieser Haftungsform ausgenommen.
Das bedeutet: Künftig muss der Betreiber einer E-Roller-Flotte für die Unfallkosten aufkommen, wenn es nicht gelingt, den eigentlichen Verursacher zu belangen. Das ist laut Regierung meistens der Fall. Auch soll nicht mehr nachgewiesen werden müssen, dass ein Fahrer ein Fahrzeug fehlerhaft abgestellt hat. Die Halterhaftung kann laut Regierung auch unmittelbar gegen den Versicherer geltend gemacht werden.
Drastisch mehr Unfälle
Von 2020 bis 2023 stieg die Zahl der E-Scooter in Deutschland von 180.000 auf 990.000. Im Jahr 2020 verzeichnete das Statistische Bundesamt noch 5.860 Beteiligte an Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen. 2024 waren es bereits 12.509./bw/DP/jha
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