Landgericht Braunschweig entscheidet über Schmerzensgeldklagen von 30 Hinterbliebenen nach Germanwings-Absturz

finanznachrichten.de  | 
aufrufe Aufrufe: 73
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen

Das LG Braunschweig verkündet heute die Entscheidung im Prozess um Schmerzensgeld für Hinterbliebene des Germanwings-Absturzes von 2015.

Das Landgericht Braunschweig verkündet heute die Entscheidung im Prozess um zusätzliches Schmerzensgeld nach dem Germanwings-Absturz von 2015. 30 Hinterbliebene forderten bis zu 110.000 Euro von der Bundesrepublik Deutschland, da sie dem Luftfahrt-Bundesamt eine mangelhafte Überwachung der Flugtauglichkeit des Copiloten vorwarfen. Das Gericht signalisierte bereits zuvor, dass die Klage voraussichtlich erfolglos bleiben wird und Ansprüche eher gegen die Fluggesellschaft geltend zu machen seien.

Bitte hier klicken, um den vollständigen Artikel zu lesen.


Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login
Werte aus dem Artikel:
Lufthansa Aktie 7,198 € -0,85%
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
20
Fallender Kurs
Put
5
10
20
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB15PR6 , DE000NB2FS80 , DE000NB6GZD6 , DE000NB7EV73 , DE000NB7Q2C2 , DE000NB7TWF9 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Warnung
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

Ähnliche Artikel

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend

Weitere Vorteile:

  • Kursalarme
  • Watchlists & Musterdepots
  • Börsenspiele & Community-Forum
  • Historische Kurse im CSV-Format
  • News & Themen abonnieren