Die Chargennummern wurden ergänzt, sie lauten nun L6165, L6164 und L6235. Verkauft wurden die Frühstücksflocken den Angaben zufolge in allen 16 Bundesländern.
Weiter hieß es, dass die potenziellen Fremdkörper eine Verletzungs- beziehungsweise Erstickungsgefahr darstellen. Verbraucher werden gebeten, das betroffene Produkt keinesfalls zu verzehren. Stattdessen solle die Packung in das Geschäft zurückgebracht werden, in dem sie gekauft wurde. Kunden erhalten den Angaben zufolge auch ohne Kassenbon bei Rückgabe des Produkts den Kaufpreis erstattet.
Andere Mindesthaltbarkeitsdaten, andere Chargen sowie sonstige Produkte der Marke Kölln seien von dem Rückruf nicht betroffen./lux/DP/nas
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