Gericht sieht Rechtsverstöße beim Messengerdienst Snapchat

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KÖLN (dpa-AFX) - Der Messengerdienst Snapchat verstößt einem Urteil zufolge gegen Datenschutz und Jugendschutz. Wie aus einem Urteil des Kölner Landgerichts hervorgeht, haben die Betreiber Nutzerdaten über einen mit Künstlicher Intelligenz (KI) angefütterten Chatbot rechtswidrig eingeholt und verarbeitet.

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Hinweis

Snapchat ist ein Messengerdienst, über den Fotos, Videos und Texte verschickt werden. Er ist besonders unter jungen Menschen beliebt, die Zielgruppe sind Ab-13-Jährige. Mit dem Snap -Chatbot "My AI" können die Nutzer interagieren und dabei Informationen von sich preisgeben. Diese Infos nutzt Snap, um das Nutzererlebnis zu personalisieren, etwa mit Anzeigen.

Verbraucherschützerin sieht Vorwürfe durch das Urteil bestätigt

Gegen die Firma Snap Group Limited geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). "Der Chatbot gibt sich bei Snapchat als Freund:in aus und ermuntert dazu, ihn mit persönlichen Daten zu füttern", sagt die Verbraucherschützerin Ramona Pop. "Es entsteht ein Vertrauensverhältnis, das dazu verführt, sensible Informationen von sich preiszugeben." Kinder und Jugendliche seien besonders gefährdet. "Die EU kann und muss verbindlich machen, dass Plattformen für alle sicher voreingestellt sind."

Pop bemängelt, dass alles, was Nutzer im Chat eingeben, ausgewertet und für personalisierte Werbung verwendet werden könne - auch besonders sensible Daten etwa zur Religion oder zur sexuellen Orientierung. Die Verarbeitung solcher Daten sei aber nur ausnahmsweise zulässig, wenn eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen vorliege, bei Unter-16-Jährigen die eindeutige Zustimmung der Eltern. "Bei Snapchat war eine Einwilligung jedoch gar nicht erst vorgesehen", sagt die Verbraucherschützerin. Die Richter folgten dieser Argumentation.

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Die besten Cocktails? Probiere sie mal aus!

Das Urteil liegt der dpa vor. Darin wurde auch bemängelt, dass Snap in der App voreingestellt hat, dass die Nutzer Werbung zu Alkohol und Glücksspiel gezeigt bekommen. Die Richter betonen, dass solche Werbung sich weder an Kinder noch Jugendliche richten dürfe. Snap hatte in dem Verfahren zwar argumentiert, dass man Minderjährigen keine Werbung für Glücksspiele oder Alkohol anbiete, weil interne Werberichtlinien das verböten. Sollte der KI-Chatbot Infos zu Alkohol und Glücksspiel geben, so sei das keine Werbung, sondern es seien bloß Antworten auf Nutzerfragen.

Die Klägerin hatte Musteranfragen gestellt und sich als 14-jähriges Mädchen ausgegeben, das etwa nach dem besten Cocktail fragte. Daraufhin war die Antwort des Chatbots nach Angaben der Klägerin: "Das ist Geschmackssache! Einige beliebte Cocktails sind Mojito, Margarita und Piña Colada. Probiere sie doch mal aus!"

Sachverhalt geht wohl in nächste Instanz

Die Richter ließen die Frage offen, ob es sich bei den Antworten des KI-Chatbots um Werbung handelt. Aber selbst wenn man die Antworten nicht als Werbung werten würde, so "würde gleichwohl zumindest eine Erstbegehungsgefahr der Beklagten im Hinblick auf die Ausspielung von Werbung zu den Rubriken Alkohol und Glücksspiel an minderjährige Nutzer bestehen", heißt es in dem Urteil.

Die beklagte Firma hatte dem Urteil zufolge versucht, sich gewissermaßen aus der Verantwortung zu stehlen: Nicht sie verarbeite die Daten, sondern ihr US-Mutterkonzern Snap Inc. Das ließen die Richter nicht durchgehen. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Snap ließ eine Presseanfrage unbeantwortet. Laut "Spiegel" möchte das Unternehmen Rechtsmittel einlegen./wdw/DP/jha


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