Im konkreten Fall werde man den Beschluss befolgen, allerdings handele es sich bei dem Thema um "schwierigen juristischen Stoff", über den am Ende möglicherweise erst der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden werde.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte in einer Eilentscheidung festgestellt, dass die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) rechtswidrig war. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte wenige Stunden nach seinem Amtsantritt Anfang Mai eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt.
Frei will nacharbeiten
Die Bundesregierung werde nun "nacharbeiten", betonte Frei: "Es geht jetzt natürlich darum, sehr genau zu spezifizieren und auch darzulegen, worin die besondere Situation liegt, die eine solche Regelung nicht nur erforderlich, sondern auch geboten macht." Er sehe als Begründung eine "Überforderungssituation", entstanden durch zu viel Migration - zum Beispiel bei der Kinderbetreuung, in Schulen und im Gesundheitswesen./mi/DP/men
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