Frankfurter Gericht verbietet Veröffentlichung von Luftbildaufnahmen privater Grundstücke auf Google Maps und Google Earth

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Frankfurt am Main ist einer der wichtigsten Finanzplätze Europas. (Symbolfoto)
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Das LG Frankfurt untersagt Google die Veröffentlichung von Luftbildern privater Grundstücke ohne Zustimmung, wenn geschützte Bereiche sichtbar sind.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Luftbildaufnahmen privater Grundstücke nicht gegen den Willen des Eigentümers auf Google Earth oder Google Maps veröffentlicht werden dürfen. Dies gilt insbesondere für Bereiche, die öffentlichen Blicken entzogen sind. Das Gericht wies Googles Verweis auf die Informationsfreiheit zurück und priorisierte den Schutz des privaten Rückzugsraums gegenüber der Neugier der Nutzer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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