- Gerald Knaus verteidigt die Auslagerung von Asylverfahren.
- Das Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat und Drittstaat reicht.
- Knaus war Architekt des Flüchtlingsabkommens von 2016.
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Das sei dann ein großer Fortschritt. "Es ist unendlich viel humaner, jemanden in einen sicheren Drittstaat zu schicken, als zuzusehen, wie jedes Jahr Tausende im Mittelmeer ertrinken."
Dem Vorschlag der EU-Innenminister nach könnte es künftig reichen, wenn ein Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat und dem Drittstaat besteht. Schutzsuchende könnten dann auch in Länder abgeschoben werden, in denen sie noch nie waren und zu denen sie keine familiäre, kulturelle oder sonstige Bindung haben. Ausgenommen davon sind unbegleitete Minderjährige. Es bedarf dafür aber noch einer Billigung des EU-Parlaments und weiterer Verhandlungen.
Knaus gilt als einer der Architekten des Flüchtlingsabkommens von 2016 mit der Türkei, das nach der Flüchtlingswelle die irregulären Einreisen in die EU zurückgehen ließ.
Er dämpfte allerdings die Erwartungen an den neuen Mechanismus zur EU-weiten Verteilung von Geflüchteten. "Es gibt nichts in dieser Reform, was andeutet, dass es diesmal mit dem Verteilen von Asylsuchenden besser laufen sollte als in der Vergangenheit", erklärte Knaus. So habe Italien im vergangenen Jahr trotz Tausender Anträge nur 60 Personen nach den sogenannten Dublin-Regeln zurückgenommen. "Ich wäre sehr überrascht, wenn Italien die Politik der Regierungen der letzten 15 Jahren auf einmal umdrehen würde, gerade unter (der rechtsgerichteten Ministerpräsidentin) Giorgia Meloni."/and/DP/zb
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