ESMA verlagert den MiCA-Schwerpunkt von Regeln auf Aufsicht

BTC-Echo  | 
aufrufe Aufrufe: 108
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Tageszeitungen (Symbolbild).
- pixabay.com

Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA verschiebt ihren Schwerpunkt bei der Krypto-Verordnung MiCA. Der Fokus habe sich von der Regelsetzung hin zu Aufsicht und einheitlicher Anwendung verlagert, sagte Behördenchefin Verena Ross am Montag vor dem Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments. Das Arbeitsprogramm für 2027 veröffentlichte die Behörde am selben Tag.

Im Zentrum der ESMA-Aufsicht stehen die betriebliche Stabilität und Risiken ausgelagerter Dienstleistungen. Parallel prüft die Behörde das Liquiditätsmanagement sowie die rechtliche Einordnung einzelner Assets. Besonderes Augenmerk gilt der sogenannten Reverse Solicitation – jener Ausnahme, über die Drittstaaten-Anbieter EU-Kunden ohne lokale Lizenz bedienen. Schließlich fordert die Aufsicht echte Substanz: Krypto-Firmen müssen eine greifbare Präsenz innerhalb der Union nachweisen.

Read also: article #238169

Überwachungssystem soll 2027 laufen

Für mehr Vergleichbarkeit unter den nationalen Aufsehern bringt die ESMA einheitliche Berichtsstandards und Risikokennzahlen auf den Weg. Zeitgleich nimmt mit MIDAS eine Plattform Gestalt an, die Handelsplätze auf unlautere Praktiken durchleuchtet. Die Startphase ist für 2027 angesetzt, ehe nach der Freigabe durch den Aufsichtsrat im vierten Quartal erweiterte Werkzeuge folgen.

Ihre Erfahrungen aus der Aufsicht will die Behörde in die Überprüfung von MiCA durch die EU-Kommission einbringen. Diese wird bis Juni 2027 erwartet und könnte in einen neuen Gesetzesvorschlag münden



Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend

Weitere Vorteile:

  • Kursalarme
  • Watchlists & Musterdepots
  • Börsenspiele & Community-Forum
  • Historische Kurse im CSV-Format
  • News & Themen abonnieren