- Der Prozess um Schmerzensgeld für Germanwings-Absturz
- 30 Hinterbliebene fordern bis zu 110.000 Euro.
- Am 24. März 2015 stürzte die Maschine ab.
- Energiekrise als Kurstreiber:
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30 Hinterbliebene hatten mehr als elf Jahre nach der Katastrophe Ansprüche von jeweils bis zu 110.000 Euro gegen die Bundesrepublik Deutschland angemeldet. Nach Überzeugung der Kläger wurde die Flugtauglichkeit des Copiloten damals nicht ausreichend überwacht.
Schon zum Prozessauftakt hatte das Gericht den Hinterbliebenen allerdings wenig Hoffnung gemacht. Die Kammer gehe davon aus, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe, sagte die Richterin damals. Die Kläger könnten ihre Ansprüche eher gegen die Fluggesellschaft geltend machen. Verhandelt wird in Niedersachsen, weil das Luftfahrt-Bundesamt seinen Sitz in Braunschweig hat.
Am 24. März 2015 war eine Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf abgestürzt. 144 Passagiere und 6 Besatzungsmitglieder kamen ums Leben. Ermittlungen ergaben, dass der damalige Copilot das Flugzeug der Lufthansa-Tochtergesellschaft
| Strategie | Hebel | |||
| Steigender Kurs |
Call
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5
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10
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20
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Put
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5
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10
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20
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