Der Bundesrat mit Sitz im Preußischen Herrenhaus in Berlin.
Quelle: - © pixabay.com:
Google
dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 159

Bundesrat billigt Lachgas-Verbot

BERLIN (dpa-AFX) - Lachgas, das zusehends als Partydroge kursiert, ist künftig für Kinder und Jugendliche in Deutschland verboten. Der Bundesrat billigte ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU), das Erwerb und Besitz für Minderjährige untersagt. Generell verboten werden der Online-Handel und der Kauf an Automaten. Auch die Verfügbarkeit chemischer K.o-Tropfen, die als "Vergewaltigungsdroge" eingesetzt werden, wird künftig beschränkt. Gelten dürften die neuen Vorgaben wohl ab April 2026.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:

Hintergrund ist, dass der Konsum von Lachgas gerade für Minderjährige mit hohen Gesundheitsrisiken verbunden ist, wie Warken deutlich gemacht hatte - etwa mit Bewusstlosigkeit bis hin zu bleibenden Schäden des Nervensystems. Häufig atmen Konsumenten Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), als euphorisierenden Stoff über Luftballons ein. Strikte Regeln kommen außerdem für die Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO). Sie sind als K.-o.-Tropfen bekannt, die in Getränke gegeben werden können./sam/DP/stw


Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend