- Lachgas ist künftig für Kinder und Jugendliche verboten.
- Der Erwerb und Besitz für Minderjährige wird untersagt.
- Neue Vorgaben gelten wohl ab April 2026.
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Hintergrund ist, dass der Konsum von Lachgas gerade für Minderjährige mit hohen Gesundheitsrisiken verbunden ist, wie Warken deutlich gemacht hatte - etwa mit Bewusstlosigkeit bis hin zu bleibenden Schäden des Nervensystems. Häufig atmen Konsumenten Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), als euphorisierenden Stoff über Luftballons ein. Strikte Regeln kommen außerdem für die Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO). Sie sind als K.-o.-Tropfen bekannt, die in Getränke gegeben werden können./sam/DP/stw
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