Beteiligung bei Berlin-Wahl bisher höher als 2023

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Der Berliner Fernsehturm ist hinter dem Reichstag zu sehen.
- pixabay.com

BERLIN (dpa-AFX) - Die Beteiligung bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus fällt bislang höher aus als bei der Wahl 2023. Um 12.00 Uhr lag sie bei 27,9 Prozent, wie die Landeswahlleitung mitteilte. 2023 lag sie zum gleichen Zeitpunkt bei 23,4 Prozent. Damit lag die Wahlbeteiligung mittags um 4,5 Prozentpunkte höher als zur Vorwahl 2023. Bei der Angabe zur Beteiligung wurden laut der Mitteilung die ausgestellten Wahlscheine berücksichtigt. Bei etwa einem Drittel davon handelte es sich um Briefwahlunterlagen, sagte Landeswahlleiter Stephan Bröchler der dpa.

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Die Abstimmung in den 2.542 Berliner Wahllokalen verlaufe bisher ruhig, hieß es. Die höchste Wahlbeteiligung bis zur Mittagszeit wurde den Angaben zufolge aus dem Bezirk Treptow-Köpenick mit 30,5 Prozent gemeldet, die niedrigste aus dem Bezirk Mitte mit 24,8 Prozent.

Insgesamt 2,5 Millionen Menschen zur Wahl aufgerufen

Insgesamt sind 2,5 Millionen Berlinerinnen und Berliner aufgerufen, ihr Landesparlament zu wählen. Mehr als 2.500 Wahllokale öffneten um 8.00 Uhr, eine Stimmabgabe dort ist bis 18.00 Uhr möglich. 17 Parteien treten mit eigenen Listen an - das sind nur halb so viele wie bei der Wiederholungswahl vor dreieinhalb Jahren. Erstmals dürfen 16- und 17-Jährige über die Zusammensetzung des Landesparlaments mitentscheiden.

Seit der Wiederholungswahl 2023 regieren der damalige Sieger CDU und die SPD zusammen. Nach der Wahl bekommt Berlin auf jeden Fall einen neuen Regierenden Bürgermeister oder eine neue Regierende Bürgermeisterin. Amtsinhaber Kai Wegner (CDU) verzichtete im Juli auf die Spitzenkandidatur, weil er beim großen Stromausfall Anfang des Jahres im Berliner Südwesten falsche Angaben über sein Krisenmanagement gemacht hatte und deshalb anhaltend in der Kritik stand.

Gewählt werden auch die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen in der Hauptstadt. Hier sind gut 2,7 Millionen Menschen wahlberechtigt, weil auch in Berlin lebende EU-Ausländer abstimmen dürfen./trh/DP/zb



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