- Beteiligung bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus liegt bei 27,9%
- 2023 lag sie zum gleichen Zeitpunkt bei 23,4%
- In Berlin sind insgesamt 2,5 Millionen wahlberechtigt.
- Energiekrise als Kurstreiber:
Diese 5 Aktien könnten durchstarten (hier klicken)
Die Abstimmung in den 2.542 Berliner Wahllokalen verlaufe bisher ruhig, hieß es. Die höchste Wahlbeteiligung bis zur Mittagszeit wurde den Angaben zufolge aus dem Bezirk Treptow-Köpenick mit 30,5 Prozent gemeldet, die niedrigste aus dem Bezirk Mitte mit 24,8 Prozent.
Insgesamt 2,5 Millionen Menschen zur Wahl aufgerufen
Insgesamt sind 2,5 Millionen Berlinerinnen und Berliner aufgerufen, ihr Landesparlament zu wählen. Mehr als 2.500 Wahllokale öffneten um 8.00 Uhr, eine Stimmabgabe dort ist bis 18.00 Uhr möglich. 17 Parteien treten mit eigenen Listen an - das sind nur halb so viele wie bei der Wiederholungswahl vor dreieinhalb Jahren. Erstmals dürfen 16- und 17-Jährige über die Zusammensetzung des Landesparlaments mitentscheiden.
Seit der Wiederholungswahl 2023 regieren der damalige Sieger CDU und die SPD zusammen. Nach der Wahl bekommt Berlin auf jeden Fall einen neuen Regierenden Bürgermeister oder eine neue Regierende Bürgermeisterin. Amtsinhaber Kai Wegner (CDU) verzichtete im Juli auf die Spitzenkandidatur, weil er beim großen Stromausfall Anfang des Jahres im Berliner Südwesten falsche Angaben über sein Krisenmanagement gemacht hatte und deshalb anhaltend in der Kritik stand.
Gewählt werden auch die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen in der Hauptstadt. Hier sind gut 2,7 Millionen Menschen wahlberechtigt, weil auch in Berlin lebende EU-Ausländer abstimmen dürfen./trh/DP/zb
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.