Bei der Konferenz der Länder-Verbraucherschutzminister, die derzeit in Berlin läuft, gehört das Thema für sie als Vorsitzende zu den Schwerpunkten. Für die Beratungen kündigte Badenberg einen Antrag an. Ziel ist ein besserer Schutz für Verbraucher, indem Regelungslücken beseitigt werden.
Haftung reicht nicht aus
"Vermittlungsdienste, seien es Online-Suchmaschinen, Vergleichsportale oder Online-Marktplätze haften nur in Ausnahmefällen", erklärte die Senatorin. "Das Ziel unseres Beschlussvorschlags ist es deshalb, diese Vermittlungsdienste stärker in die Pflicht zu nehmen und die behördliche Rechtsdurchsetzung zur Abschaltung von Fake-Shop-Webseiten zu stärken."
Laut Badenberg sind nach Zahlen von Verbraucherschutzzentralen im Jahr 2024 monatlich 1.600 neue "Fake-Shops" entstanden. Kunden erhalten nach Bestellungen mangelhafte Ware - oder auch gar keine Sendung. Häufig würden Käuferdaten gestohlen oder auch missbraucht, schilderte Badenberg. Nach einer aktuellen Umfrage der Auskunftei Schufa lägen die Schäden bei jedem vierten Betroffenen zwischen 1.000 und 10.000 Euro./mvk/DP/zb
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