- Der EuGH hat Teile der EU-Mindestlohnrichtlinie gekippt.
- Andere Teile der Richtlinie können bestehen bleiben.
- Deutschland muss einen Aktionsplan vorlegen.
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Der Europäische Gerichtshof hatte in Luxemburg Teile der EU-Mindestlohnrichtlinie gekippt. Andere Teile der Richtlinie können hingegen bestehen bleiben. In der Folge muss zum Beispiel Deutschland einen Aktionsplan vorlegen, damit mehr Arbeitsverhältnisse unter einen Tarifvertrag fallen./vsr/DP/zb
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