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TISCON AG - Neustart nach Reanimation .... ???

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Passende Knock-Outs auf Gold

Strategie Hebel
Steigender Gold-Kurs 4,98 10,60 15,13
Fallender Gold-Kurs 6,51 9,92 14,98
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000VJ2M4Y7 , DE000VJ5BFE1 , DE000VJ5BFG6 , DE000VJ4A6G1 , DE000VJ4A429 , DE000VJ4MK83 .Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

Beiträge: 7.940
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Tiscon AG 0,75 € +0,00% Perf. seit Threadbeginn:   -83,87%
 
Daytraider:

.

 
19.03.15 10:48
Das würde dann auch erklären warum seit Monaten nach jedem Kauf der Kurs mit Kleinstbeträgen direkt wieder optisch runtergezogen wird.
Antworten

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La Guardia:

Kurze Frage an die EDV-Experten:

 
19.03.15 16:48
Ist die Domain tiscon.de wieder belegt. Kann man das diesem Link entnehmen?

www.checkdomain.de/domains/suchen/
Antworten
La Guardia:

Ihr müsst "tiscon.de"

 
19.03.15 16:49
natürlich im Suchfeld eingeben.
Antworten
tbhomy:

La Guardia

 
19.03.15 16:59
Schau besser bei denic.de. Die Domain ist administrativ auf einen Smit Jansen in Wiesbaden registriert.
Antworten
La Guardia:

EDV - technisch

 
19.03.15 17:04
bin ich der absolute Nullblicker. Heißt das denn, dass die Domain weiter zum Verkauf steht, oder was?  
Antworten
Daytraider:

Domain

 
19.03.15 18:02
Wer ist denn Smit Jansen
Antworten
Daytraider:

@La Guardia

 
19.03.15 18:08
Du kannst ja einfach auch Tiscon eingeben, dann siehst du ja welche noch frei sind.
Es ist ja nur die .de Adresse belegt.
Antworten
La Guardia:

Ja,

 
19.03.15 19:07
ich kenn mich da wie gesagt nicht aus. Bislang war, wenn man "tiscon de" eingab, immer eine Seite zu sehen, auf der die Domain zum Verkauf feilgeboten wurde. Das hat sich jetzt geändert. Keine Ahnung, ob das irgendeine Bedeutung hat.

Was ich bemerkenswert finde, ist:
1. Dass die Anschrift der Tiscon jetzt mit der der Impera übereinstimmt, und
2. Die Homepage der Impera unmittelbar nach Ablauf der Widerspruchsfrist unter Bearbeitung steht.

 
Antworten
Daytraider:

Anschrift

 
19.03.15 19:48
Also ich sehe für die zwei Firmen 2 unterschiedliche Adressen.
Frankfurt bzw. Linden.
Wo siehst du, dass die Adresse von Tiscon auch auf Frankfurt geändert worden ist?
Antworten
La Guardia:

Sieh mal unter

 
19.03.15 20:00
der letzten Inso-Bekanntmachung bzgl. der nachträglichen Forderungen nach. Findest du unter Insolvenzbekanntmachungen.de. Da nennt das Gericht dieselbe Adresse der Impera auch für die Tiscon. Darauf hatte busi übrigens im Februar hier im Forum ebenfalls drauf hingewiesen.
Antworten
Daytraider:

.

 
19.03.15 20:06
Stimmt du hast absolut recht.
Ich kann mich jetzt auch wieder erinnern.
Auf Börse Frankfurt wird halt immer noch die alte Adresse gelistet.

Antworten
La Guardia:

Hier:

 
19.03.15 20:06


Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 185/09   :



In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der



tiscon AG, Hausener Wef 29, 60489 Frankfurt / Main (AG Gießen , HRB 6676),

vertreten durch:

Hans Halbach, Transvaal 7, 29379 Wittingen, (Vorstand),



wird für die bis zum 10.02.2015 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 10.03.2015 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenz­tabelle eingetragen.


Amtsgericht Gießen, 10.02.2015


Antworten
La Guardia:

Wer das für

 
19.03.15 20:07
einen Zufall hält, der glaubt auch an den Weihnachtsmann;-)
Antworten
Daytraider:

.

 
19.03.15 20:09
Vor allem in der letzten Meldung davor vom 28.07. war noch die alte Adresse angegeben.
Das ist schon sehr interessant.
Na dann dürften sich ja auch noch einige an der Börse in Stellung bringen.
Antworten
La Guardia:

Glaube ich nicht,

 
19.03.15 20:11
bis hier Bambule ist, muss erst so richtig was passieren. Du weisst doch: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben (oder die Börse).
Kann uns ja auch egal sein. Wir müssen bloß warten.
Antworten
Daytraider:

.

 
19.03.15 20:12
Das hätte z.B. Hr. Tobis Würtenberger auch mal veröffentlichen dürfen. Aber ich gehe mal davon aus, dass soll vielleicht auch gar niemand wissen sonst hätte man es wohl veröffentlicht.

Das wäre wohl auch gar nicht aufgefallen.
Das ist wirklich top recherchiert und kombiniert. Klasse !
Antworten
La Guardia:

Das ist busi´s

 
19.03.15 20:14
Verdienst. Wäre mir irgendwann sicher auch aufgefallen, aber er hat´s zuerst entdeckt, der alte Fuchs.
Antworten
La Guardia:

Man kann aber wohl sagen,

 
19.03.15 20:16
dass die involvierten Personen kein Bedürfnis haben, Aufsehen zu erregen. Ich halte das allerdings für ein gutes Zeichen.
Antworten
Daytraider:

.

 
19.03.15 20:18
Und ich war die Woche noch in Frankfurt.
Hätte ich mal dran denken sollen und mal kurz vorbeigeschaut. Hmm
Antworten
La Guardia:

Na, da

 
19.03.15 20:20
hättest du das Bürogebäude der Tisc....., entschuldige Impera bestaunen können:-)  
Antworten
tbhomy:

Insolvenz und Veröffentlichung

 
19.03.15 20:51
Bevor hier noch weiter auf Basis falscher Annahmen spekuliert wird, ein paar Infos:

1. Der Vorstand vertritt den Schuldner (Tiscon AG), ein Wechsel im Vorstand aus externen Reihen kann bedeuten, dass der neue Vorstand einen Insolvenzplan einbringen möchte. Kann, muss aber nicht.

2. Der Schuldner kann dem Gericht einen Insolvenzplan vorlegen, und zwar bis spätestens vor dem Schlusstermin (nicht-öffentlich).

3. Falls das Gericht den Plan nicht abweist, muss er den weiteren Beteiligten (Gläubigerausschuss, Insolvenzverwalter) zur Stellungnahme vorgelegt werden / Einsichtnahme (nicht-öffentlich).

4. Erörterung und Abstimmung erfolgt an einem festen Termin, vom Gericht festgelegt. Und zwar nicht vor dem Prüfungstermin. Könnte also nach Ablauf der Widerspruchsfrist liegen --> in Kürze?

5. Widersprüche aus dem Prüfungstermin könnte nakt. noch laufen, wenn angefallen. (nicht-öffentlich)

6. Erörterungs- und Abstimmungstermin zum Insolvenzplan ist öffentlich bekannt zu machen nach §235 (2) InsO.

Quellen: Insolvenzordnung/Aktiengesetz

Wer dort liest, ist an der Börse klar im Vorteil. ;-)
Antworten
La Guardia:

Das denke ich auch,

 
19.03.15 20:57
deswegen weise ich auf die Par. 212,213 InsO. Es kann auch eine Einstellung unter den dort festgelegten Voraussetzungen erzielt werden.
Antworten
La Guardia:

Und auch darüber hinaus

 
19.03.15 21:00
gibt es Möglichkeiten. Die vollumfänglich durchzuspekulieren bringt nur nichts. Im Übrigen können auch bereits im laufenden Insolvenzverfahren Verhandlungen mit den bereits bekannten Gläubigern stattfinden. Was dann noch als zu verhandelnder "Rest" übrigbleibt steht auf einem anderen Blatt.
Antworten
La Guardia:

Festhalten kann man aber:

 
19.03.15 21:07
Seit dem 11.März, 00:00 Uhr, stehen die Gläubiger fest. Fest steht auch, ob es Widersprüche gibt.
Je nachdem, wie es sich verhält, und inwiefern man vorbereitend bereits verhandelt hat, könnte man nunmehr also zur Tat schreiten. Dass da noch einige Hürden zu bewältigen sind ist aber auch klar.
Antworten
tbhomy:

#6823

 
19.03.15 21:07
Stimmt. Wenn es um die Massegläubiger geht, besteht die Pflicht eines Massezuschusses. Ansonsten ist alles frei verhandelbar, so lange die Gläubiger gut gestellt werden.

Das sollte das Ziel sein, denn der Gläubigerausschuss kann den Insolvenzplan kippen, wenn es ihnen in den Kram passt. Trotz Gericht und Klagemöglichkeit. Aber das verzögert unnötig und erhöht ggfls. die Forderungen (zinsen, Verfahrenskosten etc).

Aber da wir die Quote nicht kennen, die jetzt in die Tabelle eingetragen wird...

...Blackbox noch immer. ;-)
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