Rundschreiben: pressemitteilung.ws/node/258416
Sofern kein Prospekt erstellt wurde, hat der antragstellende Teilnehmer
1. durch Bestätigung eines zugelassenen Wirtschaftsprüfers nachzuweisen,
dass das Eigenkapital des Emittenten an einem Stichtag, der nicht mehr als
zwei Monate vor der Antragsstellung liegen darf, mindestens 500.000 €
beträgt und 2. nachzuweisen, dass die einzubeziehenden Aktien oder Aktien
vertretenden Zertifikate einen Mindest(nenn)wert in Höhe von 0,1 € oder
umgerechnet einen entsprechenden Wert in einer anderen Währung
aufweisen.
Der Nachweis ist im Formblatt Emittentendaten zu führen, das
zum 14. Februar 2011 ebenfalls angepasst wird und in seiner dann gültigen
Fassung diesem Rundschreiben beigefügt ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Kündigung der Einbeziehung von bereits in
den Freiverkehr (First Quotation) einbezogenen Aktien oder Aktien vertretenden
Zertifikaten vorgesehen ist, sofern nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraumes
nachgewiesen wird, dass entweder bei der Einbeziehung oder während der Einbeziehung
ein Prospekt erstellt worden war oder die o.g. Voraussetzungen unter 1.
und 2. vorliegen. Als Stichtag für den Nachweis des Eigenkapitals wird dabei der
31. Dezember 2010 oder ein aktuelleres Datum akzeptiert werden.