Vorsicht!
Informationen für Gläubiger und Aktionäre
Der Geschäftsbetrieb der Telesens KSCL AG ist eingestellt.
Informationen für Gläubiger
Mit Eröffnungsbeschluss vom 01. September 2002 hat das Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen: 75 IN 358/01 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Telesens KSCL AG eröffnet. Herr Rechtsanwalt Hans-Gerd H. Jauch aus der Sozietät GÖRG Rechtsanwälte wurde zum Insolvenzverwalter ernannt. Forderungen sind unter der Anschrift GÖRG Rechtsanwälte, Insolvenzabteilung, Sachsenring 81, 50677 Köln oder per Telefax unter: 0221/ 33 66 085 bis zum 29. Oktober 2002 anzumelden. Für nach diesem Termin angemeldete Forderungen kann das Insolvenzgericht wegen einer erneuten Anberaumung eines Prüfungstermins eine Nachmeldegebühr erheben. Die Gläubigerversammlung ist beim Amtsgericht Köln für den 19. November 2002 terminiert. An diesem Tag sollen auch sämtliche angemeldeten Forderungen geprüft werden. Der Betrieb der Gemeinschuldnerin ist bereits vor Verfahrenseröffnung fast vollständig eingestellt worden. Am 15. September 2002 ist auch das verbliebene Geschäft der Gemeinschuldnerin eingestellt worden. Die Geschäftsräume sind aufgelöst. Nach den Feststellungen im Gutachten ist mit einer Insolvenzquote auf die angemeldeten Forderungen nicht zu rechnen. Weiteres hierzu wird der Insolvenzverwalter in der Gläubigerversammlung berichten.
Informationen für Aktionäre
Der Insolvenzverwalter wird im Interesse der Gläubiger tätig. Seine vornehmliche Aufgabe ist es daher, Wege zu finden, die vorhandenen Verbindlichkeiten bestmöglich zu befriedigen. Eine Sanierung des Unternehmens konnte leider nicht durchgeführt werden. Daher wurde der Betrieb der Gemeinschuldnerin bereits vor Verfahrenseröffnung fast vollständig geschlossen. Sämtliche Vermögenswerte der Gemeinschuldnerin werden nach den Vorschriften der Insolvenzordnung von dem Insolvenzverwalter verwertet. Der Erlös aus dieser Verwertung wird zur Bedienung der ausstehenden Forderungen der Gläubiger verwendet werden. Diese Vorgänge sind für die Aktionäre jedoch leider ohne Bedeutung. Alle Maßnahmen die z.Zt. vonseiten der Insolvenzverwaltung durchgeführt und bekannt gemacht werden, dienen ausschließlich dem Interesse der Gläubiger. Aktionäre sind jedoch Miteigentümer am Vermögen der Schuldnerin und daher keine Gläubiger. Deshalb werden diesen auch gegenwärtige und zukünftig realisierte Verwertungserlöse nicht zu Gute kommen. Diese werden in aller Regel auch keine Auswirkungen auf den Aktienkurs haben. Die Aktionäre nehmen nicht am Verteilungsverfahren teil. Eine Anmeldung der diesen evtl. durch Konkursverluste bei Aktien entstandenen Vermögensverluste zur Insolvenztabelle sind daher rechtliche ohne Bedeutung und werden, soweit diese vorgenommen werden, bestritten werden. Nur Gläubiger können ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden. Auch können leider Anfragen von Gläubigern zum momentanen Verfahrensstand der Insolvenzverwalter nicht beantwortet werden, da es sich hierbei um ein nicht öffentliches Verfahren handelt. Nur Gläubiger sind Verfahrensbeteiligte.
Der Insolvenzverwalter
Informationen für Gläubiger und Aktionäre
Der Geschäftsbetrieb der Telesens KSCL AG ist eingestellt.
Informationen für Gläubiger
Mit Eröffnungsbeschluss vom 01. September 2002 hat das Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen: 75 IN 358/01 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Telesens KSCL AG eröffnet. Herr Rechtsanwalt Hans-Gerd H. Jauch aus der Sozietät GÖRG Rechtsanwälte wurde zum Insolvenzverwalter ernannt. Forderungen sind unter der Anschrift GÖRG Rechtsanwälte, Insolvenzabteilung, Sachsenring 81, 50677 Köln oder per Telefax unter: 0221/ 33 66 085 bis zum 29. Oktober 2002 anzumelden. Für nach diesem Termin angemeldete Forderungen kann das Insolvenzgericht wegen einer erneuten Anberaumung eines Prüfungstermins eine Nachmeldegebühr erheben. Die Gläubigerversammlung ist beim Amtsgericht Köln für den 19. November 2002 terminiert. An diesem Tag sollen auch sämtliche angemeldeten Forderungen geprüft werden. Der Betrieb der Gemeinschuldnerin ist bereits vor Verfahrenseröffnung fast vollständig eingestellt worden. Am 15. September 2002 ist auch das verbliebene Geschäft der Gemeinschuldnerin eingestellt worden. Die Geschäftsräume sind aufgelöst. Nach den Feststellungen im Gutachten ist mit einer Insolvenzquote auf die angemeldeten Forderungen nicht zu rechnen. Weiteres hierzu wird der Insolvenzverwalter in der Gläubigerversammlung berichten.
Informationen für Aktionäre
Der Insolvenzverwalter wird im Interesse der Gläubiger tätig. Seine vornehmliche Aufgabe ist es daher, Wege zu finden, die vorhandenen Verbindlichkeiten bestmöglich zu befriedigen. Eine Sanierung des Unternehmens konnte leider nicht durchgeführt werden. Daher wurde der Betrieb der Gemeinschuldnerin bereits vor Verfahrenseröffnung fast vollständig geschlossen. Sämtliche Vermögenswerte der Gemeinschuldnerin werden nach den Vorschriften der Insolvenzordnung von dem Insolvenzverwalter verwertet. Der Erlös aus dieser Verwertung wird zur Bedienung der ausstehenden Forderungen der Gläubiger verwendet werden. Diese Vorgänge sind für die Aktionäre jedoch leider ohne Bedeutung. Alle Maßnahmen die z.Zt. vonseiten der Insolvenzverwaltung durchgeführt und bekannt gemacht werden, dienen ausschließlich dem Interesse der Gläubiger. Aktionäre sind jedoch Miteigentümer am Vermögen der Schuldnerin und daher keine Gläubiger. Deshalb werden diesen auch gegenwärtige und zukünftig realisierte Verwertungserlöse nicht zu Gute kommen. Diese werden in aller Regel auch keine Auswirkungen auf den Aktienkurs haben. Die Aktionäre nehmen nicht am Verteilungsverfahren teil. Eine Anmeldung der diesen evtl. durch Konkursverluste bei Aktien entstandenen Vermögensverluste zur Insolvenztabelle sind daher rechtliche ohne Bedeutung und werden, soweit diese vorgenommen werden, bestritten werden. Nur Gläubiger können ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden. Auch können leider Anfragen von Gläubigern zum momentanen Verfahrensstand der Insolvenzverwalter nicht beantwortet werden, da es sich hierbei um ein nicht öffentliches Verfahren handelt. Nur Gläubiger sind Verfahrensbeteiligte.
Der Insolvenzverwalter