können nach 1999 zurückgetragen werden.
Bsp.: in 2000 ist ein Speku-verlust von 5t€ entstanden, in 1999 wurde ein
Speku-gewinn von 3T€ deklariert und versteuert, nun besteht die Möglichkeit die 5t€ Verlust aus 2000 mit den 3t€ Gewinn aus 1999 zu verrechnen,dabei wird die bereits gezahlte Steuer aus 1999 auf die 3T€ zurückerstattet.
Der Rest aus 2000 in Höhe von 2T€ wird gesondert festgestellt und kann dann auf die Jahre 2001 usw. vorgetragen werden,das heißt mit den Gewinnen aus 2001 und Folgejahre verrechnet werden.(§ 23 EStG)
Der BFH prüft z.Z. ,ob eine Kontrolle der priv. Wertpapierverkäufe aufgrund der gesetzlichen Vorschriften ausr. gesichert, da zweifelhaft ist, ob der § 23 EStG überhaupt mit Art.3 Abs.1 GG vereinbar ist.