Spekulationssteuer

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Westi:

Spekulationssteuer

 
02.11.00 19:34
Hier ein Bericht aus dem Effekten - Spiegel von heute :


Der Staat will Spekulanten zur Steuerehrlichkeit zwingen !!

Ab nächstem Jahr würden neue Formulare bei den Steuererklärungen stärker auf
die Steuerpflicht von Gewinnwn bei Börsengeschäften aufmerksam machen, so eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums.

Spekulationsgewinne, die über 1000 Mark liegen und innerhalb eines Jahres erzielt werden, werden in Deutschland mit dem persönlichen Steuersatz belegt.

Zwei neue Formulare werden ab dem nächsten Jahr die bisherige Anlage
KSO ( Kapitaleinkünfte und Sonstiges ) ersetzen : Eine " ANLAGE SO " werde es dann für Spekulationsgewinne und den Gewinnanteil von Alterseinkünften geben. Eine zweite " ANLAGE KAP " diene den sonstigen Kapitaleinkünften wie Dividenden und Zinsen.



Na denn ...
XMan:

Habe da selber mal eine Frage! Hoffe ihr könnt ...

 
02.11.00 20:11
...mir helfen!
Ab wann beginnt bei einer Aktienanleihe die Spekulationsfrist, bei Umtausch der Anleihe in Aktien oder am Zeitpunkt des Anleihenkaufes!
Meiner Meinung nach eine interessante Frage!
Wer kann sie mir beantworten??
potti:

@XMan

 
02.11.00 20:21
zum Zeitpunkt des Anleihenkaufes; ist aber umstritten und wurde in einigen
Bundesländern gerichtlich in 2000 so entschieden
XMan:

@potti! Man habe Dank! Dann kann ich ja jetzt....

 
02.11.00 20:25
...endlich wieder ruhig schlafen! Diese Frage hat mich nämlich schon lange interessiert!
Bis dir auch ganz sicher???Nicht das ich an deiner Kompetenz zweifle!
potti:

re

 
02.11.00 20:31
stand zuletzt in capital oder dm oder telebörse oder der welt/ es gab erst vor wenigen Wochen ein Urteil dazu; soweit ich weiß, sind diese Urteile aber nicht für alle Bundesländer zwingend maßgebend und können nachverhandelt werden ! Also nur 95% sicher !
Bin kein Stuerexperte; habe es nur in einer der o.g. Prints kürzlich gelesen
XMan:

Na aber das stillt meinen Wissensdurst! Habe Dank! o.T.

 
02.11.00 20:35
mothy:

@ XMan

 
02.11.00 20:37
Meines Wissens nach:

Kauf der Anleihe Spekufrist 1 Jahr, sollte die Anleihe in Aktien getauscht werden, dann beginnt für die Aktien wieder neu die Spekufrist von 1 Jahr.

mothy
Edelmax:

mothy 10 points

 
02.11.00 20:50
genauso isses!

Edelmax
checkit:

Mein Steuerberater wälzt gerade alle meine

 
02.11.00 20:52
Unterlagen, u.a. auch die WP-Orders.
Ich hatte mir so ganz schlau überlegt:
Welche nehme ich rein, welche lasse ich weg ?
Aber das ist alles "quatsch" (tür der gryffindors geht auf, => hp4)
Ne, ich mache das so:
Alle Umsätze von 99 kommen rein, auch alle von 2000. Denn mit den 2000er-Umsätzen zusammen kommt ein Minus heraus. Schade, ist aber Realität.
Noch im März 00 hatte ich eine Papiergewinn von ca. 150.000 DM, im August war ich dann mal so bei minus 30.000 DM.
that's by the way.
Naja, es zählen nur die realisierten Gewinne und Verluste !
Mittlerweile habe ich wieder so einiges investiert. Ich hoffe das Beste.
Wer nicht ?
also jungs und mädels, let's get the tiger
CHECKIT




potti:

@mothy und edelmax

 
02.11.00 22:00
seid Ihr Euch sicher ? Habe leider meine Quelle, trotz langer Suche noch nicht gefunden; kann auch sein das sich das Urteil auf ausgeübte Optionsscheine bezog.
Auf jeden Fall war es ein aktuelles Urteil  
MisterX:

Maßgeblich für die Berechnung der

 
03.11.00 00:39
Spekulationsfrist ist, wie Potti schon geschrieben hat, der Zeitpunkt des Kaufes der Anleihe.
Hier ein kleiner Ausschnitt aus einer Steuerfachnachricht:

Steuerliche Aspekte: Kapitalerträge können bei Anleihen in Form von Zinseinnahmen und Kursgewinnen anfallen. Während Zinseinnahmen steuer- pflichtig sind, sofern die Sparerfreibeträge überschritten werden, sind Kursgewinne dann steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf der An-
leihen weniger als ein Jahr (ab 1999)liegt und der Gewinn mehr als 1.000 DM pro Kalenderjahr beträgt

Gruß MisterX
potti:

grüne sterne für die gewohnt excellenten

 
03.11.00 14:55
Kenntnisse von Mister X (würd Dir gerne einen geben, habe aber leider keinen).
baanbruch:

MisterX & potti: zero poeng / mothy hat Recht

 
04.11.00 11:28

MisterX :  Bei Umwandeln in Aktien (bei Fälligkeit) und Verkauf der Aktien handelt es sich  N I C H T  um einen Verkauf der ursprünglichen Anleihe, sondern nach Umwandlung beginnt für die Aktien einen neue Spekufrist! So bekloppt sind die deutschen Steuergesetze
nun mal. Also ist es genauso, wie von mothy oben schon dargelegt.

Gruss
          baanbruch
MisterX:

Hi Baanbruch!

 
04.11.00 17:54
Du mußt richtig lesen. Die Frage war, wann beginnt bei Anleihen die Speku-
lationsfrist. Sie beginnt mit Kauf der Anleihe. Sollte ein Verkauf der An-
leihe innerhalb der Spekulationsfrist erfolgen ist dies zu versteuern.

Bei Umwandlung in Aktien, ist Deine Aussage korrekt. Das wurde ursprünglich nicht gefragt. Weiterhin wurde auch nicht gesagt, daß Mothy unrecht hat.

Gruß MisterX
MisterX:

Sorry, ich habe selbst nicht richtig gelesen.

 
04.11.00 18:06
Es handelt sich hierbei um 2 Spekulationsfristen:

Anleihe:
Beginn:     Kauf der Anleihe
Ende:       Verkauf der Anleihe
Umwandlung: Kein Verkauf, keine Spekulation

Umwandlung Anleihe in Aktien:
Beginn:     Umwandlung der Anleihe in Aktien
Ende:       Verkauf der Aktien

Also haben Potti und Mothy recht.

Gruß MisterX
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