Sparerfreibetrag entfällt bei Abgeltungssteuer
Regierung revidiert Einnahmeschätzung aus Amnestieregelung nach unten / Eckpunkte heute im Kabinett
mas. BERLIN, 18. Februar. Der Sparerfreibetrag soll entfallen, wenn die Abgeltungssteuer greift. Das plant das Bundesfinanzministerium, wie am Dienstag aus Regierungskreisen verlautete. Das Gesetz, dessen Eckpunkte das Kabinett an diesem Mittwoch beschließen will, hat demnach für die Sparer einen Haken: Wer nur 25 Prozent Steuern auf seine Zinsen zahlen will, muß auf den Sparerfreibetrag verzichten. Wer den Freibetrag behalten möchte, muß seine Zinsen weiter nach geltendem Recht versteuern. Die bisherigen Freistellungserklärungen von den Anlegern bei ihren Banken sollen durch Kontrollmitteilungen ersetzt werden. Das Gesetz soll schon zum Juli in Kraft treten.
Bisher werden Zinseinkünfte mit dem persönlichen Steuersatz belastet, in der Spitze mit gut 51 Prozent. Abgemildert wird dies durch den Sparerfreibetrag von 1550 Euro für Ledige und 3100 Euro für Verheiratete. Wer so wenig verdient, daß er keine Steuern zahlen muß, soll sich künftig eine Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt holen können. Alle anderen, die sich nicht für die Abgeltungsbesteuerung entscheiden, werden rückwirkend in den Genuß des Sparerfreibetrags kommen.
Die Bundesregierung hat zudem ihre Erwartung an zusätzliche Einnahmen aus der auf zwölf Monate befristeten Steueramnestie reduziert. Sie rechnet für die zweite Jahreshälfte mit einem Vermögensrückfluß von 20 Milliarden Euro. Da in den ersten sechs Monaten der Abgabesatz auf das hinterzogene Kapital bei 25 Prozent liegen soll, ergäben sich zusätzliche Einnahmen von 5 Milliarden Euro für den Staat. Bund und Länder würden davon jeweils rund 2 Milliarden Euro zustehen, den Kommunen 750 Millionen Euro. Es sei nicht damit zu rechnen, daß im nächsten Jahr mehr eingenommen werde, hieß es weiter. In den zweiten sechs Monaten liegt der Abgabensatz nach den Eckwerten bei 35 Prozent. Die Frist zur Abgabe einer strafbefreienden Erklärung endet Mitte 2004.
Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte ursprünglich einen Rückfluß von 100 Milliarden Euro in Aussicht gestellt. Bei den vorgesehenen Abgabesätzen von zunächst 25 und dann 35 Prozent wären damit zwischen 25 und 35 Milliarden Euro in die Kassen des Fiskus geflossen. Den neuen Eckwerten ist die niedrigere Schätzung der Bundesbank zugrunde gelegt worden. Danach haben die Deutschen "nur" 150 Milliarden Euro im Ausland angelegt, auf die sie keine Steuern zahlen. Voraussetzung für Anleger mit bisher nicht versteuertem Auslandsgeld, straffrei zu bleiben, ist nach der geplanten Regelung die Abgabe einer "strafbefreienden Erklärung" gegenüber dem Fiskus. Darin muß er das Vermögen (Stichtag 1. Januar 2003) angeben, das nicht versteuert worden ist. Ermittlungen der Steuerbehörden soll es dann nicht mehr geben. Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche und anderer krimineller Vorgänge sollen weiter möglich sein.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19.02.2003, Nr. 42 / Seite 13
Regierung revidiert Einnahmeschätzung aus Amnestieregelung nach unten / Eckpunkte heute im Kabinett
mas. BERLIN, 18. Februar. Der Sparerfreibetrag soll entfallen, wenn die Abgeltungssteuer greift. Das plant das Bundesfinanzministerium, wie am Dienstag aus Regierungskreisen verlautete. Das Gesetz, dessen Eckpunkte das Kabinett an diesem Mittwoch beschließen will, hat demnach für die Sparer einen Haken: Wer nur 25 Prozent Steuern auf seine Zinsen zahlen will, muß auf den Sparerfreibetrag verzichten. Wer den Freibetrag behalten möchte, muß seine Zinsen weiter nach geltendem Recht versteuern. Die bisherigen Freistellungserklärungen von den Anlegern bei ihren Banken sollen durch Kontrollmitteilungen ersetzt werden. Das Gesetz soll schon zum Juli in Kraft treten.
Bisher werden Zinseinkünfte mit dem persönlichen Steuersatz belastet, in der Spitze mit gut 51 Prozent. Abgemildert wird dies durch den Sparerfreibetrag von 1550 Euro für Ledige und 3100 Euro für Verheiratete. Wer so wenig verdient, daß er keine Steuern zahlen muß, soll sich künftig eine Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt holen können. Alle anderen, die sich nicht für die Abgeltungsbesteuerung entscheiden, werden rückwirkend in den Genuß des Sparerfreibetrags kommen.
Die Bundesregierung hat zudem ihre Erwartung an zusätzliche Einnahmen aus der auf zwölf Monate befristeten Steueramnestie reduziert. Sie rechnet für die zweite Jahreshälfte mit einem Vermögensrückfluß von 20 Milliarden Euro. Da in den ersten sechs Monaten der Abgabesatz auf das hinterzogene Kapital bei 25 Prozent liegen soll, ergäben sich zusätzliche Einnahmen von 5 Milliarden Euro für den Staat. Bund und Länder würden davon jeweils rund 2 Milliarden Euro zustehen, den Kommunen 750 Millionen Euro. Es sei nicht damit zu rechnen, daß im nächsten Jahr mehr eingenommen werde, hieß es weiter. In den zweiten sechs Monaten liegt der Abgabensatz nach den Eckwerten bei 35 Prozent. Die Frist zur Abgabe einer strafbefreienden Erklärung endet Mitte 2004.
Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte ursprünglich einen Rückfluß von 100 Milliarden Euro in Aussicht gestellt. Bei den vorgesehenen Abgabesätzen von zunächst 25 und dann 35 Prozent wären damit zwischen 25 und 35 Milliarden Euro in die Kassen des Fiskus geflossen. Den neuen Eckwerten ist die niedrigere Schätzung der Bundesbank zugrunde gelegt worden. Danach haben die Deutschen "nur" 150 Milliarden Euro im Ausland angelegt, auf die sie keine Steuern zahlen. Voraussetzung für Anleger mit bisher nicht versteuertem Auslandsgeld, straffrei zu bleiben, ist nach der geplanten Regelung die Abgabe einer "strafbefreienden Erklärung" gegenüber dem Fiskus. Darin muß er das Vermögen (Stichtag 1. Januar 2003) angeben, das nicht versteuert worden ist. Ermittlungen der Steuerbehörden soll es dann nicht mehr geben. Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche und anderer krimineller Vorgänge sollen weiter möglich sein.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19.02.2003, Nr. 42 / Seite 13