aktueller Auszug vom 11.1.2013
Ein Verkauf von Aktien, die man gar nicht besitzt, ist nur möglich, wenn der Verkäufer nicht zu einer sofortigen Lieferung der Papiere verpflichtet ist. Die entsprechenden Regeln sind von Börse zu Börse verschieden. So gibt die London Stock Exchange eine Frist von fünf Tagen, während die Frankfurter Wertpapierbörse die Lieferung spätestens drei Tage nach Verkauf verlangt. Nur wenn in der Zwischenzeit der Kurs der leer verkauften Papiere sinkt, geht für den Verkäufer die Rechnung auf, da er sie dann billiger erwerben kann. Falls seine Spekulation nicht aufgeht und der Kurs – zum Beispiel auf Grund guter Nachrichten – steigt, muss der Leerverkäufer allerdings mehr oder weniger hohe Verluste hinnehmen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Aktien, die man leer verkaufen will, bei einer Bank, einem Broker oder einer anderen Kapitalsammelstelle für ein paar Tage zu leihen.
www.wiso-software.de/lexikon/...e&catid=54:l&Itemid=65
Börse ist keine Einbahnstraße!!!