SENSATION: Rechtspflege wird privatisiert


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SENSATION: Rechtspflege wird privatisiert

 
29.09.02 00:26
Wer hätte nach der Trennung der drei Staatsgewalten gedacht, dass eine neuerliche Absonderung einer dieser Gewalten möglich wäre. Doch nun ist es soweit!

Die in jüngster Zeit steigende Unzufriedenheit weiter Bevölkerungsschichten mit den ausufernden Kosten staatlicher Leistungen scheint zumindest in einem Bereich bald ein Ende zu haben. Die Bundesregierung hat in einer ihrer letzten Sitzungen vor der Wahl die bereits seit längerem in den Köpfen so mancher budgetbewusster Abgeordneter herumgeisternde Privatisierung der Rechtspflege beschlossen Entgegen massiver Bedenken aus den Reihen der Opposition konnte überraschend die zur Verabschiedung nötige Stimmenmehrheit erzielt werden, da sich einige Abgeordnete dem Klubzwang bei der Abstimmung widersetzten.

"Das stinkt zum Himmel nach Bestechung!", so ein Abgeordneter, der anonym bleiben will, zum SPIEGEL.

Die Verfassungsänderung soll nicht nur eine kostengünstigere, sondern vor allem effizientere, weil vom Ballast eines über die Massen trägen Justizverwaltungsapparates befreite, Durchführung rechtspflegerischer Aufgaben ermöglichen.

Doch nach wie vor wollen Kritiker keine Verbesserung gegenüber dem alten System erkennen. Im Gegenteil! Freier Markt, Konkurrenz von Gerichten, mag verlockend klingen für all jene, die schon einmal die Frustration eines sich jahrelang hinschleppenden Zivilprozesses mit im besten Fall schleichendem Verfahrensfortgang erdulden mussten. Doch Besteht nicht die ernste Gefahr, dass die hinter den in Zukunft privaten Gerichtsbetreibern stehenden wirtschaftlichen Interessen die unabhängige und unparteiische Wahrheitsfindung zumindest erschweren könnten?

Nein - so die Verfechter und Verteidiger des Gesetzes, da eine nach wie vor staatlich besetzte Kontrollbehörde die ordnungsgemässe Anwendung unseres Rechts durch Sichtkontrollen und jährliche Berichtsprüfung im Auge behalten wird. Die Besetzung der Kontrollbehörde mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft lässt aufhorchen, doch bleibt das schärfste Kontrollinstrument, die "Empfehlung" an den lokalen Gerichtsbetreiber zahnlos, da die einzige Sanktionen bei Verstössen gegen die ordnungsgemässe Rechtsanwendung in einem Bundesweiten Werbeverbot für die Dauer von 2 Monaten besteht.

Die Justiz und die Bürger müssen in eine rosige doch ungewisse Zukunft blicken. Das neue System ist weltweit einzigartig. Privat geführte Gerichte können sowohl Aufgaben der Straf- als auch der Privatrechtspflege ausüben.

Jeder Richter kann nach Ablegung einer staatlichen Befähigungsprüfung ein Gericht in einem Landkreis eröffnen, in dem noch nicht mehr als 10 andere Gericht ansässig sind. Werbung und Kooperation von Gerichten und Anwälten sind ab sofort zulässig.

Fraglich bleibt, ob Slogans wie "Die härtesten Strafen Deutschlands! Wo? Im Landgericht Kassel!" oder "Ein Prozess wie SIE ihn wünschen!" dazu angetan sind, das Vertrauen der Bürger in unseren Rechtsstaat zu stärken.

Wohl kaum, denn ein Teil des Gesetztes sieht vor, dass auch das Sponsoring von Gerichten und einzelnen Richtern durch Private ab sofort zulässig sein soll. "Die Richter würden dann auftreten wie Formel-1 Stars!. Das erhöht ungemein die Akzeptanz in der Bevölkerung für unsere Rechtspfleger." Ist sich ein Sprecher der Liga Sponsorengeführter Gerichte (LSG) sicher. "Sponsorenaufnäher auf Talar und Barett lockern das Bild vom "strengen Richter", machen die Richter endlich Volksnäher", so das Argument der Befürworter.

In Zukunft wird es auch die Möglichkeit sogenannter "Wandergerichte" geben, die in abgelegenen oder für die Einrichtung eines kommerziellen Gerichtes ungeeigneten Ortschaften wesentlich den Zugang der Bevölkerung zur Rechtspflege erleichtern sollen. Die Ausrichtung in historischen Kostümen zum Gaudium von Parteien und Zusehern wird jedoch nichts an Rechtsgültigkeit und Vollstreckbarkeit dort gefällter Urteile ändern.

In Anbetracht dessen, dass in Zukunft Urteile jedoch nicht mehr im Namen des Volkes, sondern eines Sponsors gefällt werden, relativiert sich der Enthusiasmus der unkritischen Betrachter.

Man darf gespannt bleiben, wie sich die Umsetzung auswirken wird. Absehbar sind die Folgen dieser Umwälzungen jedenfalls noch lange nicht.  
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