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Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?


Beiträge: 2.455
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Wirecard AG 0,0074 € +2,78% Perf. seit Threadbeginn:   -99,97%
 
HobbyBowler:

@kohlelang

 
04.06.21 15:21
müsste es nicht ausreichen wenn man EY grobe Fahrlässigkeit/inkompetenz beweisen kann ?
Ich meine das ist für einen Wirtschaftsprüfer fast noch schlimmer als Betrug.
Vorallem da  sich das über Jahre hinzog. Einmal kann passieren. Aber seit 2008 ?
Das ist schon ein starkes Stück
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kohlelang:

...dann könnten sie ja auch

 
04.06.21 15:24
transparente Verträge mit eindeutiger Ausstiegsklausel anbieten.
Und zwar bevor weitere Kosten anfallen.

Haben Sie aber nicht.
Antworten
kohlelang:

@HobbyBowler

 
04.06.21 15:33
Im Artikel der SZ ist von mindestens "bedingt vorsätzlich" die Rede.
Das ist meiner Meinung nach mehr als "grob fahrlässig" und wird sehr schwer, wenn überhaupt, zu beweisen sein.


Antworten
Biozid:

@Knillenhauer

 
05.06.21 09:00
Danke für diese Verlinkung...in diesem neuen Kontext schon ziemlich witzig zu lesen :-)
Antworten
brokersteve:

Ey wird hierfür bezahlen müssen

 
05.06.21 10:28
Antworten
lehna:

#100 Jannah

 
05.06.21 14:20
Aber das ist doch normale Härte im Netz und auf Ariva.
Gehts nach oben, feiert man sich als große Leuchte und bespöttelt die armen Deppen, die nicht dabei sind.
Gehts nach unten, sind böse Mächte unterwegs, --häufig Berlin und Merkel--die dem armen kleinen Mann den Reibach versaun.
Das ist oftmals nicht nur Satire von Followern...
Antworten
Knillenhauer:

Lieber Brokersteve

 
05.06.21 19:41
Wenn es Dir in cold old Germany nicht mehr gefällt, könntest Du ja nach

goo.gl/maps/oDpMr4bRictmmJBT9

oder

goo.gl/maps/XKgM2JN4PCC13sGV6

umziehen.

Wenn Du sagst, “EY wird hierfür bezahlen müssen”, könntest Du ja eventuell nochmals so ein nettes Schreiben an deinen Lieblingspolitiker Dr. Scholz verfassen. Eventuell wird ja dann ein entsprechendes Gesetz kommen.

Hier ist es übrigens auch ganz nett:

goo.gl/maps/ap79AjXphJrRyhyq9

Die liebe Stephanie aus dem Nachbar-Thread sollte hier allerdings nicht hin umziehen. Die ist schon so braun, noch brauner wäre nicht gut.

Antworten
Freiwald.:

Keine Entschädigung für Börsenzocker

 
05.06.21 19:43
Mögliche Gewinne hätten sie doch auch nicht geteilt  
Antworten
schakal1409:

#Knillenhauer...............

 
05.06.21 21:08
bringt es immer wieder auf den PUNKT.

mfg
Antworten
ProBoy:

Freiwald hat recht

 
06.06.21 10:53
kein Geld für euch Börsenzocker, an den Verlusten seit ihr selber Schuld
Warnungen gab es ja genug.
Die Gewinne hättet ihr ja auch nicht geteilt oder ??

Und REICH werden bei der Klage nur die Anwälte  
Antworten
ProBoy:

ja leider ich hoffe

 
06.06.21 18:50
die Amis  erwischen den Marsalek da bekommt  er dann 100 Jahre und darf nach 80 Jahren einen Antrag auf Bewärung stellen.
Antworten
schakal1409:

so schauts aus....

 
06.06.21 20:42
Habe prokersteve gemeldet wegen "Meldung eines Regelverstoßes in dem Beitrag "EY wird hierfür bezahlen müssen" und wurde abgewiesen.
Der Moderator gab folgenden Grund an:Rechtsverletzung unklar und Melder nicht betroffen.
Bitte Rechtsverletzung belegen......HALLO Rechtsverletzung belegen.
mfg

Antworten
WireGold:

Prozesskonstenfinanzierung Stellungnahme Litfin

 
07.06.21 18:13
Hallo ich habe da ich mir aufgrund verschiedener Beiträge hier im Forum nicht mehr sicher war ob ich irgendwelche Kosten zu befürchten habe kurzerhand Litfin angeschrieben und erfragt ob ich mich um irgendwas kümmern muss bzw. das Gerüchte kursieren das Litfin Verträge hat mit denen man doch zur Kasse gebeten wird ! die Antwort sah folgender maßen aus :


herzlichen Dank für Ihre Nachricht.

Wie aus den vertraglichen Unterlagen hervorgeht, wird LitFin nur im Erfolgsfall an dem Schaden beteiligt. Somit besteht größtes Interesse an einer erfolgreichen Anspruchsdurchsetzung auch von unserer Seite.
Basierend auf den bisherigen Erkenntnissen zum Wirecard-Sachverhalt spricht sehr viel dafür, dass ein Vorgehen gegen die Verantwortlichen erfolgreich sein wird. Aufgrund dieser Einschätzung wurde die Prozessfinanzierungsmöglichkeit eingeführt.


Pinsent Masons ermittelt und prüft alle verfügbaren Informationen (auch durch Inanspruchnahme von Akteneinsicht bei Behörden) für die weitere Anspruchsdurchsetzung. Auf dieser Grundlage wird Pinsent Masons eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen abgeben. Selbstverständlich ist dieser erste Schritt, wie auch die spätere Anspruchsdurchsetzung, von unserem Finanzierungsangebot umfasst. LitFin übernimmt bei einem abgeschlossenem Finanzierungsvertrag die Kosten der Anspruchsprüfung sowie das mit der gerichtlichen Verfolgung der Ersatzansprüche verbundene Prozesskostenrisiko. Die Finanzierung seitens LitFin umfasst alle Kosten, die für die Prüfung und Anspruchsverfolgung erforderlich und/oder sinnvoll sind, d.h. Honorare des Rechtsberaters, Gerichtskosten und sonstige, mit der Anspruchsverfolgung zusammenhängende Auslagen, sowie etwaige Kostenerstattungsansprüche der Gegenseite. Auf Sie kommen daher grundsätzlich neben der Erfolgsbeteiligung (sowie etwaigen Umsatzsteuern) keine weiteren Kosten hinzu. Für jegliche Sondereventualitäten (wie etwa bei Pflichtverletzungen ect.) müssen wir Sie auf die Bestimmungen im Prozessfinanzierungsvertrag hinweisen, welcher jegliche Eventualitäten abschließend abdeckt.

Wir hoffen, dass wir Ihnen hiermit weiterhelfen konnten.

Herzliche Grüße
Ihr LitFin-Kundenmanagement
MA


Also gehe ich mal davon aus das ist eine Ente die hier kursiert das man trotz Prozesskostenfianzierung im Nachhinein zur Kasse gebeten wird !
Die sind sich auch nach wie vor Sicher das da was zu holen ist ! sonst hätten sie das ja auch nicht gemacht !
auf der Litfin Seite steht das 32.000 Anleger registriert sind mit über 650 Mio Schaden !
Also wenn die dann 30 % als Erfolgsprämie bekommen ist das halt einfach mal 195 mio € ! daher reisen die sich den Hintern auf :)

Ich mache mir mitlerweile absolut keine Hoffnungen mehr und sehe ein das ich BETROGEN worden bin , die ganzen Leute die Meinen selber Schuld .. zocker usw ... haben teilweise Recht . denn ich habe nicht diversifiziert ! hätte ich einfach nur 50/50 gemacht in Wirecard und Adyen wäre ich jetzt schon fast wieder bei +- 0 :) ... habe ich aber nicht und so werde ich noch einige Jahre Schulden abbezhalten und kleinere Brötchen backen und Anlagen ( BVB juhu ;) )

Ich wünsche allen die hier immer noch rumgeistern und sich eine volle Entschädigung hoffen alles Gute

Aber noch viel Wichtiger RUHE ! , ich bin hier ca . 1 mal im Monat aus neugierde , überfleige dann ein wenig und erschrecke immer wieder wer wie häufig hier am start ist . Es tut einem nicht gut Wunden immer wieder aufzureisen , lasst Gras drüber wachsen.

Antworten
kohlelang:

Genau lesen.

 
07.06.21 18:34
Nur der erste Schritt ist relativ sicher finanziert.

Ein klares "Nein" zu eventuell anfallenden Kosten für die Kläger beim Weg durch mehrere Instanzen sieht anders aus.

Die Frage an LitFin muss lauten:

Werde ich informiert bevor(!) eventuell Kosten anfallen, die nicht mehr über das Treuhandkonto gedeckt sind, und kann ich dann problemlos und kostenfrei kündigen?
...

Wäre dies der Fall, stünde es aber auch schon so klar und unmissverständlich in den Verträgen.
Dem ist jedoch nicht so.
Antworten
WireGold:

:) genau das habe ich gefragt

2
07.06.21 21:46
Guten Tag , leider kusieren immer wieder Gerüchte im Internet das die Prozesskostenfinanzierung gegenüber EY nur eine Maskerade ist und die Firmen die solches anbieten im Endefefekt wüssten das es keine Aussicht auf Erfolg gibt und es im Vertrag versteckte Kosten gäbe.

Ich bitte sie mir kurz zu erklären ab wann Kosten für mich entstehen und ob ich vorher darüber informiert werde und das Recht habe die Leistung welche dann in Rechung gestellt wird abzulehnen.


werde nun das an litfin schreiben :

Werde ich informiert bevor(!) eventuell Kosten anfallen, die nicht mehr über das Treuhandkonto gedeckt sind, und kann ich dann problemlos und kostenfrei kündigen?

:) mal schauen was sie antworten  
Antworten
WireGold:

bzw das habe ich gerade gesendet

 
07.06.21 21:48
Guten Tag , danke für ihre Antwort

Leider kann ich draus nicht erlesen ob ich  informiert werde  bevor(!) eventuell Kosten anfallen, die nicht mehr über das Treuhandkonto gedeckt sind, und kann ich dann problemlos und kostenfrei kündigen?

MFG  
Antworten
kohlelang:

"Deine Rede sei Ja, Ja, Nein, Nein."

 
08.06.21 07:19
Wenn auf klare, knappe Fragen, vom PKF oder PM lange, verschwurbelte Antworten kommen, kann man m.E. davon ausgehen, dass von etwas Wesentlichem abgelenkt werden soll.

Nach endlos langer Einleitung mit Inhalten, die bekannt sind und nach denen nicht gefragt wurde, dann der Satz:
"Auf Sie kommen daher GRUNDSÄTZLICH (...) keine weiteren Kosten dazu."

Übersetzt:
Sie sollten mit zusätzlichen Kosten rechnen.

Der Knackpunkt bleibt:
Bei mehreren Instanzen reicht das Treuhandkonto nicht aus.
Dann kann der PKF insolvent werden.
Die dann nicht gedeckten Kosten wird PM dann wahrscheinlich direkt von den Klägern einfordern.

Dieses Szenario ist m.M.n. nicht unwahrscheinlich, da EY alle rechtlichen Mittel ausschöpfen wird und zudem ein VORSATZ m.M.n. EY schwerlich nachzuweisen sein wird.

Antworten
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#2068

WireGold:

haben nochmals genatwortet

 
08.06.21 12:40
vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.

Sofern LitFin aus den vertraglich genannten Gründen zurücktritt, werden alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten von LitFin getragen (für abweichende Regelungen wie etwa bei Pflichtverletzungen verweisen wir erneut auf die vertraglichen Bestimmungen). Ihnen steht es dann frei, ebenfalls (kostenlos) zurückzutreten, oder die Anspruchsverfolgung selbstständig fortzuführen. In diesem Fall werden die Kosten nicht mehr von LitFin getragen. Selbstverständlich würden Sie in einem derartigen Fall vorab informiert werden.

Herzliche Grüße
Ihr LitFin-Kundenmanagement
MA

Also für mich hört sich das nicht so an als würden irgend welche Kosten entstehen !  
Antworten
lehna:

#17 Ok, Wortwahl hat nicht gefallen

 
08.06.21 13:34
Dann vornehmer:
Den EY Jungs dürfte vorsätzlicher Betrug nur schwer nachzuweisen sein.
Und wenn doch, dann gehts in Konkurs.
Sie haben sich nmM wie Banken und Aktionäre von den Aschheimer Hochstaplern einwickeln lassen.
Quelle: Eigene Meinung
Antworten
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#2071

Desperados1.:

Frage zu LitFin Schadensumme-Berechnung

 
08.06.21 14:06
eine Frage an diejenigen, die sich der Sammelklage bei LitFin angeschlossen haben.
Ich habe da aktuell eine Diskussion bzgl. der Berechnung der Schadenssumme.

Nehmen wir an man hat 100 Aktien gehalten über den 18.06.2020.
Ich bin der Meinung das entsprechend das Delta Kaufpreis zum Verkaufspreis der 100 Aktien die Schadenssumme ergibt (plus den Nebenkosten) ergibt.

Litfin behauptet, das sämtliche Transaktionen zu berücksichtigen sind, z.B. wenn ich z.B. Ende 2019 - 170 Aktien gekauft und 5 Tage später verkauft habe und damit einen Gewinn erzielt habe, so mindert dieser Wert die Schadensumme entsprechend.

Aussage: "Die Schadensberechnung erfolgt in einer Gesamtwürdigung, da auch etwaige Gewinne auf falschen Angaben der Wirecard AG beruhen und somit von Relevanz für den Gesamtschaden sind."

Also ich bin da sehr skeptisch... was diese Formulierung angeht. Kann das jemand bestätigen ?  
Antworten
kohlelang:

Textvorschlag: Ja oder Nein?

 
08.06.21 14:10
Der erste Halbsatz im Antwortschreiben von LitFin zeigt doch schon wieder, dass sie sich um ein klares "Nein" zu möglichen Kosten für die Kläger drücken.

Das sind Nebelkerzen.

Textvorschlag:
"Bei einer Insolvenz von LitFin können die Kläger bedingungslos und ohne eigene Kosten alle Verträge kündigen."

Warum steht das nirgendwo, und warum gibt es auf Nachfragen dazu kein klares "Ja" oder "Nein"?
...

Und weshalb gibt es keinen Wettbewerb von PKF, wenn die Sache angeblich so klar zu gewinnen ist?
Antworten
Desperados1.:

infos

2
08.06.21 14:36
Ich habe exakt diese Fragen u.a. auch der SDK gestellt.  Entgegen der Behauptung, das nur Mitglieder eine Antwort bekommen, muss ich an der Stelle widersprechen.

Grundsätzlich heißt es dazu:
Man kann eine Mandatsvereinbarung jederzeit widerrufen, wenn LitFin Pleite geht.
Solange LitFin nicht pleite ist, gibt es dazu auch keinen Grund und somit ist die Vertragsbindung auch "ok".

Gerichtskosten werden im Vorfeld bezahlt, auch für weitere Instanzen.

Bleibt noch das Restrisiko der Niederlage und LitFin geht pleite.

Dann müssen die EY Anwälte bezahlt werden.  Dafür sind die Treuhandkonten... die Kosten an sich sind auch begrenzt auf knapp unter einer Mille (soweit mir bekannt). Selbst "wenn" die Treuhandkonten nicht reichen "sollten", verteilt sich der Betrag auf die anteilig auf die Sammelkläger und das ist (nach meiner Berechnung) max. im 3 stelligen Euro Bereich zu sehen.

Die bisherigen "abgewiesenen" Klagen sind alle vor einem Jahr auf Basis von noch nicht vorliegenden Fakten beim Gericht eingereicht worden. Da wundert sich keiner, warum die abgewiesen wurden.
Auch hier hat sich die Faktenlage gedreht und auf einen Versuch kann man es ankommen lassen.
Zudem wurde auch das Kapitalmusterverfahren abgewiesen, was eine Sammelklage mit Prozessfinanzierung zur bevorzugten Wahl macht. Die Stiftungslösung steht hier nicht in Konkurrenz zu der Vorgehensweise.

Nach viel Recherche zur Vermeidung eines weiteren Fehlers bin auch ich der Meinung, das das Risiko hier gegen 0 geht irgendwas draufzahlen zu müssen.

Jeder sollte sich vor solch einem Schritt selbst ausführlich damit beschäftigen, aber sich nicht auf ein Forum hören.


Antworten
kohlelang:

Klar,

 
08.06.21 14:45
kann man "die Mandatsvereinbarung jederzeit widerrufen" - nur zu welchem Preis?

Darum geht's.
Antworten
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