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Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?


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Wirecard AG 0,0126 € -8,70% Perf. seit Threadbeginn:   -99,95%
 
shakesp:

Transaktionsschaden

 
18.10.20 19:45
Der von DSW empfohlene Transaktionsschaden lässt sich laut DSW so berechnen:

Aufwand für den Kauf – Verkaufserlös = Schaden

Fragen:

1. Dividenden müsste man ja gegenrechnen, richtig?
2. Immer nach dem FiFO Prinzip rechnen, wenn man z.b.
Kauf:1000 Aktien Januar 2019 mit 100
Kauf: 1000 Aktien Februar 2019 mit 120
Verkauf: 200 Aktien Januar 2020 mit 130
Verkauf: 1800 Aktien im 25.06.2020 mit 5,00

Wie sähe hier der Transaktionsschaden aus und im Vergleich dazu der Kursdifferenzschaden?
Kann ich beim TAS nicht einfach alle Käufe zusammenziehen und dann die Erlöse abziehen = TAS?
Oder muss ich jetzt einzeln FIFO anwenden, und da käme ein anderer Wert raus?
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shakesp:

Nachtrag Transaktionsschaden

 
18.10.20 19:48
Und bei meinem Beispiel wäre der erste Verkauf ja ein Gewinn, manche Quellen schreiben, dass der nicht von den Schaden abgezogen werden müsste, was meiner Meinung nach keinen Sinn ergibt. Warum sollten realisierte Gewinne den entstandenen Schaden nicht verringern, genauso wie Dividenden?
Antworten
Boersenticker:

Eintrag Insolvenztabelle

 
18.10.20 22:17
Hallo zusammen,

ich bin ebenfalls WC Geschädigter. Ich hatte insgesamt 600 Aktien in 3 Käufen (10 + 490 +100) zwischen 2019 und Frühjahr 2020 erworben und die dann "glücklicherweise" ca. 10 Min. vor der Insolvenzmeldung zu knapp 10 € / je Stk. verkauft. Gekauft hatte ich sie im Schnitt zu ca. 95 €.

Mein Schaden beträgt in etwa 50.000 €. Würde mich auch gerne fristgerecht in die Inso-Tabelle eintragen lassen, um die Nachrangigkeit meiner Forderungen zu vermeiden.

Leider bin ich gerade dabei umzuziehen und habe daher nur wenig Zeit mich mit der Sache zu beschäftigen.

Weiss jemand genau, wie man das macht und wohin man das Ganze schickt? Mal hieß es, die Forderung müsse begründet werden, dann wieder, dass es laut eines Beschlusses nicht mehr notwendig ist für private Anleger, da diesen dieses Gebaren nicht zuzumuten sei (oder so ähnlich)...

Hatte eine Kanzlei wegen einer kostenlosen Musterklage angeschrieben, bzw. mich dort online registriert und dachte die würden sich darum kümmern und mir helfen, aber von denen hat sich bis heute keiner bei mir gemeldet. Eingetragen hatte ich mich vor einer Woche...

Nun muss ich mich wohl selbst um die Sache kümmern. Ich frage mich jedoch nun:

1. Wie genau muss ich das Formular ausfüllen?
2. In welcher Form muss ich es einreichen?`
3. Wohin genau muss ich es senden?
4. Wie muss ich die Forderung rechtssicher begründen?

Als Schaden würde ich die Kursdifferenz (Kaufpreis - Verkaufspreis) ansetzen. Das Formular muss man glaube ich 2-fach einreichen. Hatte vor das per Fax an die Kanzlei des Insolvenzverwalters zu senden (Dr. Jaffe). Hat jemand von Euch diesbezüglich anwaltlichen Rat in Anspruch genommen und weiss genau, wie das funktioniert?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Grüße BT
Antworten
Scor:

Endlich fertig

 
19.10.20 01:54
Nach Stundenlanger Recherche und Unterstützung von meinem Jura Kumpel bin ich auch endlich fertig geworden gerade. Morgen gehts ab die Post:-)
Antworten
Meimsteph:

scor

 
19.10.20 07:12
kannst Du es uns  mit geschwärzten Beträgen abfotografieren , dass wir es nachmalen können, Das wär so nett  
Antworten
hardylein:

@scor

 
19.10.20 12:25
den Leuten hier steht das Wasser bis zum Hals ..... wer soll die vielen Fragen beantworten?
Antworten
hardylein:

sorry, Börsenticker war gemeint ..

 
19.10.20 12:25
Antworten
Boersenticker:

Na ja,

 
19.10.20 12:58
irgendwer wird sich doch dort bereits angemeldet haben. Da wäre es doch ein Leichtes, kurz zu schreiben "Ich bzw. mein Anwalt haben es so und so begründet und ich habe es auf diesem oder jenem Weg an diese Adresse geschickt..."

Oder wie hier zuvor jemand geschrieben hat, einfach das Schriftstück kurz einscannen und mit der Schwärzungsfunktion im PDF Programm die pers. Daten schwärzen und gut ist's. Damit wäre vielen hier geholfen...

Grüße BT
Antworten
-JB-:

Anmeldung Forderung

3
19.10.20 13:45
Ich habe letzte Woche eingereicht. Ich hab das Formular nicht benutzt, sondern selber runtergetippt und als Einschreiben abgeschickt. Habe mich an die Vorlage aber soweit gehalten. Ich kopiere es aus meinem Word-Dokument ohne die persönlichen Infos hier mal ein.

Achtung (ich denke es versteht sich von selber): Ich bin kein Anwalt, das ist kein juristischer Rat und ich weiß nicht, ob ich das richtig gemacht habe oder ob es anerkannt wird. Es ist insoweit nur meine Anmeldung als Beispiel, die richtig oder falsch sein kann.

Jetzt aber:
--------------------------------------------------
Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé
-Wirecard-
Franz-Joseph-Straße 8
80801 München




Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG


Schuldnerin
Wirecard AG, Einsteinring 35, 85609 Aschheim
Amtsgericht München, Aktenzeichen: 1542 IN 1308/20

Gläubiger:
[Name, Anschrift]

Bankverbindung Gläubiger:
      IBAN          §
       BIC§

Kontakt Gläubiger:
[EMail, Telefon]

Angemeldete Forderungen

Es werden XXXX € als Hauptforderung gegen die Schuldnerin angemeldet. Diese Forderung resultiert aus einem Transaktionsschaden uns setzt sich wie folgt zusammen:

[Übersicht Kauf+Gebühren abzgl. Verkauf+Gebühren]

Abrechnungen der depotführenden Bank in Anlage 1.

Rechtsgrund der Forderung

Der Gläubiger hatte Aktien der Wirecard AG (WKN: 747206) gekauft. Am 18. Juni 2020 teilte der Vorstand der Wirecard AG mit, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young keine ausreichenden Nachweise für die Existenz von Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von 1,9 Milliarden Euro ermitteln konnte. Dieser Betrag entspricht etwa einem Viertel der gesamten Bilanzsumme der Wirecard AG. Ernst & Young verweigert daher der Bilanz für das Geschäftsjahr 2019 das Testat. Am 22. Juni 2020 teilte Wirecard in einer Ad-hoc-Meldung mit, dass Guthaben auf Treuhandkonten über 1,9 Mrd. Euro mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht existieren. Gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder Markus Braun und Jan Marsalek wird wegen einer Vielzahl von Straftaten ermittelt. Diese haben nach derzeitigem Kenntnisstand über Jahre hinweg Einnahmen vorgetäuscht und damit tatsächliche Verluste verschleiert. Mit diesen Handlungen wurden Anleger vorsätzlich über die wahren Vermögensverhältnisse der Gesellschaft getäuscht.

Durch den Kauf von Aktien der Wirecard AG ist mindestens ein Schaden in Höhe der angemeldeten Hauptforderung entstanden. Dem Gläubiger steht daher ein Schadensersatzanspruch gegen die Gesellschaft aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung ihrer Vorstandsmitglieder zu, §§ 826, 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 1, 264a StGB u.a.

Als Unterlagen, aus denen sich die Forderungen ergeben, sind beigefügt:

-Abrechnungen der Depotbank (Anlage 1)


[Ort, Datum, Unterschrift]
Antworten
shakesp:

Vielen Dank @JB

 
19.10.20 14:12
Danke für deinen Beitrag,
kannst du sagen, auf welcher Grundlage du dich für den Transaktionsschaden entschieden hast?
DSW empfiehlt diesen, weißt du ob SDK dies auch macht?

Ich schwanke zwischen Transaktionsschaden und dem Kursdifferenzschaden. Rechtlich ist der KDS der Mindestschaden, und unterliegt nicht der
Beweispflicht des Anlegers, beim TAS ist es eben andersrum, dort muss Kausalität bewiesen werden, und ist somit juristisch schwieriger und damit auch anfälliger für etwaige Ablehnungen.

 
Antworten
-JB-:

@shakesp

 
19.10.20 14:58

Ja, ich hatte gesehen, dass DSW es empfohlen hat und parallel hier noch was gefunden:


www.anwalt.de/rechtstipps/...satz-fuer-aktionaere_169055.html

"Die Ansprüche der Aktionäre richten sich auf die Rückabwicklung der Aktienkäufe (sog. Transaktionsschaden) und basiert auf den Verstößen gegen die Kapitalmarktpublizität nach der europäischen Vorschrift der MAR (Marktmissbrauchsverordnung)."

So ganz sicher bin ich mir da aber nicht und hatte das mehrmals hin- und her geändert. Ich hatte auch gesehen, dass der Kursdifferenzschaden grundsätzlich einfacher zu begründen ist und habe es so verstanden, dass im Fall Wirecard die Lage so eindeutig ist, dass die Anleger auf Transaktionsschaden gehen können. Bin dann mal dabei geblieben und hoffe, dass es richtig ist.



Antworten
hardylein:

Falls Jaffe

 
19.10.20 15:37
die Forderung ablehnt  (soll es auch schon in einem Fall gemacht haben), steht eine Feststellungsklage an, welche teuer für die Geschädigten sein soll als die Insolvenzgebühren bei der Anmeldung.
Antworten
hardylein:

teurer

 
19.10.20 15:43
Antworten
shakesp:

@Hardy

 
19.10.20 15:48
Welche Insolvenzgebühren bei der Anmeldung?

Das Risiko, dass Jaffe die Forderungen erstmal abstreitet besteht genauso wenn man das Formular mit Hilfe
eines RA ausfüllt. Es wird ohnehin eine Universallösung geben, anders kann man das bürokratisch nicht bewältigen.
Anspruch mit den entsprechenden § begründen, am besten noch betonen, dass falls der Transaktionsschaden nicht angesetzt werden kann, dass dann automatisch als Mindestschaden der Kursdifferenzschaden gilt.

Anders wird es auch kein RA ausfüllen, und bei reinen Aktienkäufen und -verkäufen ist die Berechnung nicht wirklich kompliziert.
Antworten
hardylein:

@shakespir

 
19.10.20 16:20
Gebühren sofern RA die Sache macht. Dann kämen die Kosten für die Feststellungsklage noch hinzu!?

Ich würde sowieso nur den Mindestschaden (Kursdifferenzschaden) anführen, alles andere wird mE. kaum
durchgehen.  
Antworten
fbo|229291749:

KDS Berechnung ?

 
19.10.20 16:47

@hardy -
hab den KDS noch nicht so ganz durchschaut ...
wie sähe konkret der KDS im Beispiel vom shakesp (vom 18.10.20 19:45), aus ?
Schon mal herzlichen Dank
Tom
 

Antworten
Aktien_Neuling:

News

 
19.10.20 16:57
mobile.dgap.de/dgap/News/dgap_media/...rbeiter/?newsID=1404078
Antworten
shakesp:

Transaktionsschaden und Kursdifferenzschaden

 
19.10.20 17:28
Kauf:1000 Aktien Januar 2019 mit 100
Kauf: 1000 Aktien Februar 2019 mit 120
Verkauf: 200 Aktien Januar 2020 mit 130
Verkauf: 1800 Aktien im 25.06.2020 mit 5,00

Wie sähe hier der Transaktionsschaden aus und im Vergleich dazu der Kursdifferenzschaden?
Kann ich beim TAS nicht einfach alle Käufe zusammenziehen und dann die Erlöse abziehen = TAS?
Oder muss ich jetzt einzeln FIFO anwenden, und da käme ein anderer Wert raus?

TAS:
Nach FIFO-->
200 Aktien mit 30€/Stück Gewinn = 6000€ Gewinn
800 Aktien mit 95€/Stück Verlust = 76.000€ Verlust
1000 Aktien mit 115€/Stück Verlust = 115.000€ Verlust

TAS= 185.000€

Nach Summenbildung-->
EK: 1000 x 100€ + 1000 x 120€ = 220.000€
VK: 200 x 130€ + 1800 x 5,00€ =  35,000€
TAS= 185.000€

Achtung: Transaktionsgebühren erhöhen diesen Schaden, Dividenden verringern ihn entsprechend.

Stimmt ihr mir hier bei der Berechnung zu?

Im nächsten Post versuche ich mich dann bei dem Beispiel am KDS, und würde mich freuen, eure Meinung dazuzuhören.
LG
Antworten
hardylein:

@fd2229..

 
19.10.20 17:29
"Kauf:1000 Aktien Januar 2019 mit 100                                100000 Kauf
Kauf: 1000 Aktien Februar 2019 mit 120                                120000 Kauf
Verkauf: 200 Aktien Januar 2020 mit 130                                                                 26000 Verkauf
Verkauf: 1800 Aktien im 25.06.2020 mit 5,00"                                                           9000 Verkauf

Summen                                                                                             220000                   35000

Nun Kauf - Verkauf =  185000 Kursdifferenzschaden (+Transaktionsgebühren).  Hat man noch einen Endbestand (hier geht ja alles auf!) ist dieser mit 1,15 anzusetzen.     Alles ohne Gewähr.
Antworten
shakesp:

@Hardy

 
19.10.20 17:34
Deine Berechnung ist der Transaktionsschaden, und nicht der Kursdifferenzschaden,
LG  
Antworten
hardylein:

@shakespir

 
19.10.20 17:39
dann bestimme mal den KDS!
Antworten
fbo|229291749:

hat irgendjemand Beispiel f?r KDS ??

 
19.10.20 17:47

anscheinend ist KDS zwar in aller Munde, aber gibt es hier irgend jemanden der es mal an einem Beispiel vorrechnen kann ??

Antworten
shakesp:

Kursdifferenzschaden am Beispiel

 
19.10.20 17:52
@Hardy: genau das wäre meine Frage, aber meiner Auffassung würde der KDS wie folgt aussehen
-->es geht um die Differenz zwischen tatsächlich gezahltem Erwerbspreis und dem Kurs, der sich eingestellt hätte,
wenn die unterlassenen Informationen über die Bilanzfälschungen veröffentlicht worden wäre. Entscheidend also schonmal,
hier gibt es noch Interpretationsspielraum, welchen Kurs man genau nimmt. Eine für mich plausibler Kurs ist der Kurs, der sich nach Bekanntwerden der tatsächlichen Lage, gezeigt hat:
"Der Kurs der Wirecard-Aktie war in der Zeit vom 18.06.2020 (Information über fehlende Nachweise für die Existenz des Treuhandguthabens) bis zum 22.06.2020 (Information über fehlende Existenz des Treuhandguthabens) an der Börse Frankfurt von € 105,00 auf € 13,66 gefallen. Nach Bekanntwerden der Insiderinformation war der Kurs somit um 86,98 % eingebrochen. Wir schätzen die Höhe des Kursdifferenzschadens daher mindestens mit einem Betrag in Höhe von 86,98 % des Erwerbspreises der Aktien."

Sprich Kursdifferenzschaden mindestens 86,98% von dem Erwerbspreis der Aktien
in dem Beispiel:


Kauf:1000 Aktien Januar 2019 mit 100
Kauf: 1000 Aktien Februar 2019 mit 120
Verkauf: 200 Aktien Januar 2020 mit 130
Verkauf: 1800 Aktien im 25.06.2020 mit 5,00

Beim ersten Kauf statt 100€ --> 13,02€, ich habe also 86,98€ pro Aktie zu teuer gekauft x 1000 Aktien = 86.980€
Beim zweiten Kauf statt 120€--> 15,624€, ich habe also 104,376€ pro Aktie zu teuer gekauft x 1000 Aktien = 104.376€

Ergibt einen vorläufigen KDS von: 191.356 - meine erzielten Erlöse (26.000€ aus ersten Verkauf und 9.000€ aus zweitem Verkauf)
= 156.356€ als KDS vs. 185.000 als TAS

Irgendwelche Korrekturen/Einwände?


Antworten
Conchita Käse:

Habe mich

 
19.10.20 18:05
über Rechtsanw. Mingers an einer Sammelklage beteiligt.
Das läuft über einen Prozesskostenfinanzierer und ist kostenfrei wie man mir versicherte.
Dafür gehen 30% der eingeklagten Beträge an den Anwalt/PKF.
Die gehen gehen auch an die Prüfungsgesellschaften wie deren Haftpflichtversicherungen.
Wie immer sind alle erstmal unschuldig.
MB versucht sich derweil aus seinen inzwischen offensichtlichen Betrügereien herauszulügen.
Es ist anscheinend eine brettharte hochqualifizierte Oberstaatsanwältin an ihm dran.
Die hat ihn jetzt schon zum zweitenmal verhaften und in U-Haft verbringen lassen.
Wie es aussieht hat er bei der versierten Anklägerin mit seinen Schmieren -und Lügennummer keine Chance.
Die prüfen und konfiszieren auch derzeit sein Vermögen.Ob die alles finden was er versteckt hat ist
nicht zu sagen.Auslandsimmos haben sie schon gefunden und hohe Millionenverkäufe einige Tage vor der
Insolvenz sind auch klar.Sollte er das nicht rausrücken gibt es hoffentlich ein paar Jahre extra.
Ich bin der Meinung hier sollte mal ein Exempel statuiert werden und eine extrem hohe Strafe von
defacto zu verbüssenden Haftstrafen von mindestens 10 Jahren oder mehr ausgesprochen werden.
Immerhin haben er und seine Vorstandskomplizen durch ihre Betrügereien eine grosse Zahl von Existenzen
zerstört und das ohne die mindesten Skrupel.
Antworten
hardylein:

Der DWS schreibt

 
19.10.20 18:07
es sei immer nur der tatsächliche Schaden anzugeben. Sind die Aktien alle veräußert worden, so gilt immer die Rechnung  Kaufaufwand - Verkaufserlös = Schaden.

Nennt es wie ihr wollt , TAS oder KDS.
Antworten
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