Damit man hier keine Lücken hinterläßt auch noch das Finale für die Nachwelt bzw. das Jahr 2012 in kompakter Form. Somit kann man das Jahr 2013 in ferner Zukunft als das Jahr 1 nach MB bezeichenen :) ... .
Letzte SHAB-Meldungen:
SHAB: 201 / 2012 vom 16.10.2012
Mallorca Building AG, in Zug, CH-320.3.061.293-7, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 53 vom 15.03.2012, Publ. 6595256). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 155 HRegV von Amtes wegen gelöscht, nachdem kein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.
SHAB: 120 / 2012 vom 22.06.2012
DRITTE VERÖFFENTLICHUNG Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten weisen keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügen angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, werden diese Rechtseinheiten von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Anderenfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Handelsregisteramt Zug, 6301 Zug
SHAB: 119 / 2012 vom 21.06.2012
ZWEITE VERÖFFENTLICHUNG Aufforderung gemäss Art. 155 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten weisen keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügen angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregisteramt die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, werden diese Rechtseinheiten von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Anderenfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Handelsregisteramt Zug, 6301 Zug
Quelle:
www.moneyhouse.ch
Wenn Früchtchen seiner Lieblingsbeschäftigung nachgeht und meldet nennt man es auch: FRUCHTALARM !!!